Allgemeine Geschtsbedingungen f den Verkauf von Teilen, Zubeh; Accessoires und sonstigen Produkten
I. Zahlung
1. Der Kaufpreis und Preise f Nebenleistungen sind bei ergabe des Kaufgegenstandes und Aushdigung oder ersendung der Rechnung zur Zahlung flig.
2. Gegen Ansprhe des Verkfers kann der Kfer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kfers unbestritten ist oder ein rechtskrtiger Titel vorliegt; ein Zurkbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprhen aus dem Kaufvertrag beruht.
II. Lieferung und Lieferverzug
1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden knen, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.
2. Der Kfer kann zehn Tage nach erschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkfer auffordern zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkfer in Verzug. Hat der Kfer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschrkt sich dieser bei leichter Fahrlsigkeit des Verkfers auf hhstens 50/0 des vereinbarten Kaufpreises. Will der Kfer darer hinaus vom Vertrag zurktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkfer nach Ablauf der Zehn-Tages-Frist gem Satz 1 eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Kfer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschrkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlsigkeit auf hhstens 25% des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Kfer eine juristische Person des fentlichen Rechts, ein fentlich-rechtliches Sondervermen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausung seiner gewerblichen oder selbststdigen beruflichen Tigkeit handelt, sind Schadensersatzansprhe bei leichter Fahrlsigkeit ausgeschlossen. Wird dem Verkfer wrend er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmlich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkfer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten we.
3. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist erschritten, kommt der Verkfer bereits mit erschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Kfers bestimmen sich dann nach Ziffer 2 Sze 3 bis 6 dieses Abschnitts.
4. Here Gewalt oder beim Verkfer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstungen, die den Verkfer ohne eigenes Verschulden vorergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verdern die in Ziffern 1 bis 3 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstde bedingten Leistungsstungen. Fren entsprechende Stungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Kfer vom Vertrag zurktreten. Andere Rktrittsrechte bleiben davon unberrt.
III. Abnahme
1. Der Kfer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von acht Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkfer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
2. Verlangt der Verkfer Schadensersatz aufgrund eines gesetzlichen Anspruchs, so betrt dieser 10% des Kaufpreises. Der Schadensersatz ist her oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkfer einen heren oder der Kfer einen geringeren Schaden nachweist.
IV. Eigentumsvorbehalt
1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkfer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkfers. Ist der Kfer eine juristische Person des fentlichen Rechts, ein fentlich-rechtliches Sondervermen oder ein Unternehmer der bei Abschluss des Vertrages in Ausung seiner gewerblichen oder selbststdigen beruflichen Tigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen f Forderungen des Verkfers gegen den Kfer aus der laufenden Geschtsbeziehung bis zum Ausgleich von in Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen. Auf Verlangen des Kfers ist der Verkfer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Kfer stliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erflt hat und f die rigen Forderungen aus den laufenden Geschtsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht.
2. Bei Zahlungsverzug des Kfers kann der Verkfer vom Kaufvertrag zurktreten. Hat der Verkfer darer hinaus Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung und nimmt er den Kaufgegenstand wieder an sich, sind Verkfer und Kfer sich darer einig, dass der Verkfer den gewnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der Rknahme verget. Auf Wunsch des Kfers, der nur unverzlich nach Rknahme des Kaufgegenstandes gert werden kann, wird nach Wahl des Kfers ein fentlich bestellter und vereidigter Sachverstdiger, z.B. der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), den gewnlichen Verkaufswert ermitteln. Der Kfer trt stliche Kosten der Rknahme und Verwertung des Kaufgegenstandes. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 50/0 des gewnlichen Verkaufswertes. Sie sind her oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkfer here oder der Kfer niedrigere Kosten nachweist.
3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Kfer er den Kaufgegenstand weder verfen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einrmen.
V. Sachmangel
1. Ansprhe des Kfers wegen Sachmgeln verjren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, d.h. bei neuen Fahrzeugteilen in zwei Jahren. Zeigt sich innerhalb von einem Jahr ab Auslieferung eines neuen Fahrzeugteils ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Auslieferung mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art des Mangels nicht vereinbar. Beschrkt auf die Geltendmachung von Mgelbeseitigungsansprhen gilt diese Vermutung bei neuen Fahrzeugteilen auch dann, wenn sich ein Sachmangel erstmals nach Ablauf eines Jahres, aber vor Ablauf von zwei Jahren nach Auslieferung zeigt. Bei gebrauchten Teilen verjren Ansprhe des Kfers wegen Sachmgeln in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes. Ist der Kfer eine juristische Person des fentlichen Rechts, ein fentlich-rechtliches Sondervermen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausung seiner gewerblichen oder selbststdigen beruflichen Tigkeit handelt, erfolgt der Verkauf von gebrauchten Fahrzeugteilen unter Ausschluss jeglicher Sachmgelhaftung. Ansprhe wegen Sachmgeln bestehen nicht, wenn der Mangel oder Schaden auf natlichen Verschleizurkzufren ist oder dadurch entstanden ist, dass
- - der Kfer einen Mangel nicht unverzlich nach Entdeckung angezeigt hat oder
- - der Kaufgegenstand unsachgem behandelt oder erbeansprucht worden ist, z.B. bei motorsportlichen Wettbewerben oder
- der Kaufgegenstand zuvor in einem Betrieb, der f den Kfer erkennbar vom Hersteller f die Betreuung nicht anerkannt war, unsachgem instandgesetzt, gewartet oder gepflegt worden ist und der Kfer dies erkennen musste oder
- - in den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung der Hersteller nicht genehmigt hat oder der Kaufgegenstand oder Teile davon (z.B. Software) in einer vom Hersteller nicht genehmigten Weise verdert worden ist oder
- - der Kfer die Vorschriften er die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes (z.B. Betriebsanleitung) nicht befolgt hat. Bei arglistigem Verschweigen von Mgeln oder der Ubernahme einer Garantie f die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprhe unberrt.
2. F die Abwicklung der Mgelbeseitigung gilt Folgendes:
a) Ansprhe auf Mgelbeseitigung hat der Kfer beim Verkfer geltend zu machen. Bei mdlichen Anzeigen von Ansprhen ist dem Kfer eine schriftliche Bestigung er den Eingang der Anzeige auszuhdigen.
b) Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkfers.
VI. Haftung
1. Hat der Verkfer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maabe dieser Bedingungen f einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlsig verursacht wurde, so haftet der Verkfer beschrkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Beschrkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Kper und Gesundheit. Soweit der Schaden durch eine vom Kfer f den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Verkfer nur f etwaige damit verbundene Nachteile des Kfers, z.B. here Versicherungsprien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung. F leicht fahrlsig durch einen Mangel des Kaufgegenstandes verursachte Schen wird nicht gehaftet.
2. Unabhgig von einem Verschulden des Verkfers bleibt eine etwaige Haftung des Verkfers bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der ernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberrt.
3. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt IV abschliend geregelt.
4. Ausgeschlossen ist die persliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erflungsgehilfen und Betriebsangehigen des Verkfers f von ihnen durch leichte Fahrlsigkeit verursachte Schen.
VII. Gerichtsstand
1. F stliche gegenwtigen und zukftigen Ansprhe aus der Geschtsverbindung mit Kaufleuten einschlieich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschlieicher Gerichtsstand der Sitz des Verkfers.
2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kfer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im rigen gilt bei Ansprhen des Verkfers gegener dem Kfer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand
Widerrufserklung
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens 1 Tag nach erhalt der Ware. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, oder der Sache.
Der Widerruf ist gegenüber der
Autohaus Pressath GmbH
Eschenbacher Str.1
92690 Pressath
Fax: 09644/9229-44
Email: info@ah-pressath.de
zu erklären.
Er kann per Post, per Fax, per E-Mail (die nicht mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein muss)
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückzugewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten.
Im übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferten Ware der Bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Ware einen Betrag von 40,00 Euro nicht übersteigt, oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufes noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Abholungen durch Speditionen werden durch uns organisiert. Der Käufer muss dann die Ware zu diesem Zwecke die Ware in der original Verpackung Ordnungsgemäß zum Versand bereitstellen.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.
Bitte frankieren Sie Ihre Rücksendung ausreichend (Portokosten werden von uns erstattet, sofern der Betrag der zurückzusendenden Ware über 40 Euro liegt) oder setzen Sie sich mit uns in Verbindung und wir lassen die Rücksendung bei Ihnen abholen