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Mich-Seite: aurum-nigrum ( 24Bewertungspunktestand von 10 bis 49)  Mich-Seite

Aurum-Nigrum MichSeite für eBay

zuletzt überarbeitet am 09.02.09

Informationen über das sogenannte "Autobahngold"

 

Autobahngold nennt man gestempelten, aber unechten Schmuck, mit welchem in den späten 50er bis in die 70er Jahre hinein und vereinzelt sogar bis heute noch hauptsächlich auf den Autobahnraststätten Italiens, aber auch auf den Hauptverbindungsstrassen in anderen, touristisch stark frequentierten Ländern, überwiegend deutsche Urlauber (leichtgläubiger als andere?), aber auch Touristen anderer Nationalitäten, abgezockt und betrogen werden. Von diesem Sachverhalt kommt auch der Name Autobahngold.

Mehr Infos über dieses Thema erhalten Sie auf unseren Infoseiten:

http://www.autobahngold.de

und in unserem Info-Thread im eBay-Forum unter:

http://community.ebay.de/forum/ebay/thread.jspa?threadID=126349&start=0&numResults=30

In diesem Diskussions-Thread informieren wir ständig über Neuigkeiten zum Thema "Autobahngold" und gehen auch gerne auf Ihre Anfragen zu diesem Thema ein.


Themen dieser Seite:


       
Über uns:  

Hier wollen wir über unsere "Arbeit" informieren, damit es zu keinen Missverständnissen kommt.

Wir, eine nette kleine Gruppe von eBay-Mitgliedern in wechselnder Belegschaft, versuchen, die, oft unwissende Anbieter und uninformierte Bieter aufzuklären, dass es sich bei dem, vom Anbieter offerierten bzw. vom Bieter bebotenen Schmuckstücke um Falschgold, also gestempeltes, aber leider unechtes Gold (sog. Autobahngold) handelt.

Unsere Informationen erfolgen ohne eigenes finanzielles Interesse, ganz im Gegenteil - wir finanzieren den Web-Auftritt unserer o.g. Infoseiten (wie Sie vielleicht anhand der fehlenden Werbebannern feststellen konnten) und auch den damit verbundenen hohen Traffic (zahlreiche hochauflösende Bilder) sowie unseren Zeitaufwand für das Eruieren von Autobahngoldschmuck auf eBay, dazu die Zeit, welche wir mit Schriftverkehr verbringen um auf Anfragen einzugehen, ja sogar die Kosten für Säuretests an uns eingesandter Schmuckstücke bei einem befreundeten Goldschmied, alles komplett aus eigener Tasche. 

Dies machen wir aus Nächstenliebe und um unsere Mitbürger vor schlechten und u.U. kostspieligen Erfahrungen zu bewahren.

Dafür lassen wir uns von Anbietern beleidigen und angreifen, bei eBay schlechtmachen und vieles mehr.


Wichtig für Verkäufer:  

Wir wollen keinem Verkäufer, sofern dieser keine betrügerischen Absichten hat, den Spass an eBay kaputtmachen. Wir informieren die Anbieter lediglich über den nach dem deutschen Gesetz untersagten Handel mit Schmuckstücken, welche zwar mit einem Feingehaltstempel versehen sind, aber nur aus unedlem Material (in der Regel Tombak) bestehen und versuchen diesen Anbietern die Gefahren (Geldstrafe, Schadenersatzklagen etc.) zu erklären, die sich bereits aus dem Anbieten von derartigem Schmuck ergeben können. 

Lesen Sie als Anbieter bitte unter http://www.autobahngold.de/fazit.htm nach, was Ihnen bereits durch Ihr Angebot eines solchen Schmuckstücks für Probleme entstehen können. Wir sind also nicht die "Bösen", die Verkäufern schaden wollen, sondern ganz im Gegenteil, wir versuchen uninformierte Anbieter vor Schaden zu bewahren, bevor sich ein solcher einstellen kann. Erkennen wir jedoch eine klare Betrugsabsicht und keine Einsicht des Anbieters, die Auktion besser zu beenden, so schreiben wir auch Strafanzeigen und leiten diese an die entsprechenden Ermittlungsbehörden weiter (zu welchen wir i.Ü. einen sehr "guten Draht" haben).  

Gemäss dem allgemeinen Vertragsteil des BGB §134 und §136 greift im Falle Autobahngold, das sog Abschlussverbot (Kaufvertrag ist nicht rechtswirksam), da das bereits Anbieten und der Verkauf derartiger Schmuckstücke in der BRD nach dem Gesetz über den Feingehalt (FeingehG) nach $9 Abs. 1 Punkt 4 unter Strafandrohung bis zu Euro 5000.-- untersagt ist.

Verkäufer derartiger Artikel sollten sich daher besser nicht auf das Gesetz berufen - dieses könnte zu einer schmerzhaften Irrtumserkenntnis werden.


Fakten:  

Dass die Verbreitung/ bzw. das Anbieten von Falschgeld unter Strafe verboten ist, selbst wenn man es als Falschgeld anbietet, dürfte jedem bekannt sein. Aber dass bereits das Anbieten von, mit Feingehaltstempel versehenen, aber unechten Schmuckstücken ebenfalls unter Strafandrohung nach dem Gesetz über den Feingehalt (FeingehG) in der BRD verboten ist, scheint noch nicht allgemeines Wissensgut zu sein. Dieses Verbot gilt auch selbst dann, wenn ausdrücklich auf die Unechtheit hingewiesen wird. Dies alleine aufgrund der Tatsache, dass ein Feingehaltstempel nichts auf einem unedlen Gegenstand zu suchen hat. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit mit bis zu Euro 5000.-- Bussgeld geahndet. Und ... Unwissenheit schützt vor Strafe nicht...

Da dem Handel eine strafbewehrte Handlung zugrunde liegt, greift hierbei das Abschlussverbot des BGB (allgemeines Vertragsrecht). Ein Kaufvertrag ist somit ungültig und gilt rechtlich als "nicht abgeschlossen".

Weiss ein Anbieter nachweisbar um die Unechtheit und verkauft dennoch das Schmuckstück, so kann er mit einer Anzeige durch den Käufer wegen eines Vergehens nach 23 BGB (arglistige Täuschung) oder sogar einer Straftat nach 63 StGB (Betrug) konfrontiert werden, was entsprechende Konsequenzen nach sich ziehen kann... Und für den rechtsgültigen Nachweis sorgen wir mit unseren Informationsschreiben an die Anbieter, die wir gerne den Käufern auf Nachfrage zur Verfügung stellen.


Unsere Erkenntnis:  

Nach nun fast zweijähriger Informationstätigkeit (Stand: August 2006) auf eBay (und wohl gegen den Willen des Plattformbetreibers) können wir folgendes feststellen:

  • Bis ca. Oktober 2005 konnten wir noch unwissende Käufer von Autobahngold-Schmuckstücken durch das Mitteilungssystem informieren, dass sie im Begriff sind, viel Geld für Blech auszugeben. So konnten wir beliebig viele Bieter und Käufer anschreiben und über Autobahngold informieren. Dies war auch nötig, bei ca. 10-20 derartiger Auktionen pro Woche und entsprechend vielen uninformierten Bietern.

  • Dann, ca. Okt./Nov. 2005 führte eBay eine Strukturänderung im Mitteilungssystem ein und Mitglieder konnten nur noch max. 10 Mitteilungen pro Tag an Mitglieder versenden, mit denen sie in keiner direkten Handelsbeziehung standen. Allerdings war diese Limitierung von Anfang an "fehlerhaft" (ob mit Vorsatz seitens eBay sei dahingestellt) und wir konnten oft nur wenige bis gar keine Mitteilungen an Käufer versenden, obwohl das von eBay gesetzte Limit nicht ausgeschöpft war. An eine Information der Bieter war nun gar nicht mehr zu denken, wir waren schon froh, wenn wir überhaupt noch die Käufer von Autobahngold-Schmuck in Kenntnis setzen konnten. eBay-Pinkies (die armen Foren-Sprachrohre des Konzerns) mussten daraufhin noch die Lüge verbreiten, dass die fehlerhafte Implementierung der eingeführten Limitierung bekannt sei und baldmöglichst behoben sein soll. Im Original Wortlaut: "Wir wissen bereits von diesem Problem und arbeiten bereits intensiv an einer Loesung."

  • Mitte April 2006 folgte dann der Hammer: Forenhelfer und Aufklärer wurden nahezu allesamt aus dem Mitteilungssystem ausgeschlossen. Will diese Gruppe Mails an andere Mitglieder versenden, erscheint beim Absenden folgender Hinweis: "Wir haben festgestellt, dass Sie mit einem eBay-Mitglied Kontakt aufnehmen möchten, mit dem Sie zurzeit nicht an einer aktiven Transaktion teilnehmen. Um die eBay-Gemeinschaft zu schützen, blockieren wir diese Form der Kommunikation, wenn erforderlich..."

  • Seit Ende 2007 erhalten Käufer nicht mehr die bei eBay hinterlegten Mailadressen der Verkäufer. Eine Nachverfolgbarkeit des VKs durch seine Mail-Adresse ist fortan nicht mehr möglich.

  • Mitte April 2008 Bieternicks werden anonymisiert - Resultat: Keine Informationen an diese Bieter durch Verbraucherschützer und Forenhelfer mehr möglich, dass diese dabei sind, einem Betrüger aufzusitzen.

  • Anfang Oktober 2008 Anonymisierung der Mailadressen im eBay-Mailsystem bei "Zu Mitglied Kontakt aufnehmen".

  • November 2008 vorläufiger Höhepunkt des Betrüberschutzes auf eBay: Höchstbieter werden komplett anonymisiert. Nicht einmal mehr per www.goofbay.com ist nun noch ein Informieren der Käufer von Betrugsauktionen mehr möglich. Im Klartext: Seit Nov.08 müssen wir ohnmächtig zusehen, wie ahnungslose Mitbürger unter den "wachen" Augen von eBay mit Autobahngold betrogen werden und können diese nicht einmal mehr informieren. Einzig das Warten auf die Bewertung des Käufers und anschliessende postfraudare Information desselben sind nunmehr möglich. Und eBay verkauft uns Mitgliedern diese ganze Massnahmen zynisch auch noch als Sicherheitsverbesserung für seine Mitglieder. Dies ist insoweit korrekt, da die Betrüger auf eBay z.T. schliesslich auch Mitglieder sind - aber wer schützt die ehrlichen???


Wichtig für Käufer:  

Sind Sie also ein Käufer eines Autobahngold-Schmuckstücks, auf die windige Artikelbeschreibung eines Anbieters hereingefallen und sind zufällig auf unseren Nick gestossen, bedanken Sie sich also bei eBay, dass Sie nun u.U. Stress und Zeitaufwand an der Backe kleben haben, um vom Anbieter wieder an Ihr Geld zu kommen. Seien Sie versichert, wir melden jedes von uns eruierte Autobahngold-Schmuckstück an eBay mit der Aufforderung, diese Auktion zu beenden und hätten Sie sicher angeschrieben und informiert, wenn eBay uns dies nicht unterbunden hätte. Sollten Sie für eine evtl. Klageeinreichung Belege für unsere Informationen an Anbieter und eBay benötigen, versuchen Sie doch einfach, uns eine Mitteilung er das eBay-Mitteilungssystem zu senden (kleiner Gag - dieses wurde ja von eBay zerstört, oder gehen Sie noch zu der glücklichen kleinen Gruppe, die noch Mitteilungen schreiben kann)... Gehen Sie also stattdessen bitte auf unsere Kontaktseite auf www.autobahngold.de/emailanuns.htm und senden uns über unser Kontaktformular eine Mail. Sollte es sich um eine eBay-Auktion handeln, geben Sie bitte unbedingt bei Nachfragen stets die Artikelnummer an und vergessen Sie bitte nicht, dazu Ihre Mail-Adresse anzugeben, an welche wir unsere Antwort senden können. Wir können leider nicht über das eBay-Mitteilungssystem mit Ihnen kommunizieren. Vielleicht sieht eBay in uns einen Einkommensschmälerer, denn auch Betrugsauktionen spülen kräftig Kohle in die Taschen von eBay... 

Nachdem bereits das Anbieten (der Verkauf sowieso) von Autobahngold nach dem Gesetz über den Feingehalt (FeingehG) nach §9 Abs 1 Punkt 4 ausdrücklich untersagt ist und Zuwiderhandlungen nach §9 Abs. 1 Punkt 3 und 4 mit einer Geldbusse bis zu Euro 5000.-- geahndet werden, da damit ein Verstoss gegen § 5 Abs. 2 und §8 Abs. 1 FeingehG vorliegt und gemäss §7 FeingehG ausschliesslich der Anbieter/Verkäufer dafür haftbar ist, ergibt sich aus diesem Verbot resultierend nach dem Vertragsteil des BGB §134 und §136 ein absolutes Abschlussverbot. D.h. Kaufverträge von derartigen Artikeln sind damit nichtig und unwirksam.

Hat der betroffene Käufer das Schmuckstück bezahlt, ist im Besitz desselben und weigert der Verkäufer sich, das Geld zurückzusenden, so kann der Käufer das Autobahngold an ein Eichamt der BRD übersenden. Dort wird das Schmuckstück geprüft und von diesem nach einer negativen Echtheitsprüfung dem Verkäufer eine Geldbusse in Höhe von min. Euro 500.-- auferlegt. Mit dem Untersuchungsergebnis des Eichamts kann der Käufer dann den ihm durch den Kauf entstandenen Schaden problemlos zivilrechtlich vom Verkäufer einfordern.

Sollte es zu einer Anzeige und ggf. anschliessendem Klageverfahren kommen, so versäumen Sie bitte nicht, bei der Anzeige darauf hinzuweisen, dass es nicht hätte soweit kommen müssen, wenn eBay nicht seine Kommunikationsmöglichkeiten zwischen den Mitgliedern kastriert hätte. Legen Sie Wert darauf, dass dieser Fakt schriftlich fixiert wird.

Lesen Sie als Käufer bitte unter http://www.autobahngold.de/nachdemkauf.htm nach, welche Wege Ihnen nun offen stehen, um zu Ihrem Recht zu kommen.


Für den Anwalt von Käufern:  

Der 4. Zivilsenat des Oberlandesgericht in Brandenburg hat im Oktober 2005 in einem Urteil formuliert, wie sie die Verantwortlichkeit eBays beurteilen:
"... Der Senat folgt dem Bundesgerichtshof auch insoweit, als für Betreiber von Auktionsplattformen im Internet eine Haftung als Störer bei der Verletzung absoluter Rechtsgüter dann in Betracht kommt, wenn Prüfungspflichten verletzt werden. Der Umfang dieser Pflichten wiederum bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch Genommenen eine Prüfung zumutbar ist. Einem Unternehmen, das im Internet eine Plattform für Fremdversteigerungen betreibt, ist es nicht zuzumuten, jedes Angebot vor der Veröffentlichung auf eine mögliche Rechtsverletzung hin zu untersuchen, da eine solche Obliegenheit das gesamte Geschäftsmodell in Frage stellen würde. Da der Betreiber einer Internetauktionsplattform durch die ihm geschuldeten Provision letztlich im Ergebnis wirtschaftlich von der Rechtsgutsverletzung profitiert, ist er, wenn er auf eine klare Rechtsverletzung hingewiesen worden ist, jedoch nicht nur gehalten, das konkrete Angebot unverzüglich zu sperren (11 Satz 11 Nr.2 TDG n.F.). Er muss vielmehr auch Vorsorge treffen, dass es möglichst nicht zu weiteren derartigen Rechtsgutsverletzungen kommt..." [(BGH NJW 2004, 3101 (3105)].


Beispiele unzulässiger Goldstempel für Schmuck:  

Hier markante Stempel, welche nur für die Punzierung von echtgoldenen Uhrgehäusen, aber nicht für die Stempelung von Schmuck zulässig sind (also ein recht sicheres Fälschungsmerkmal, sollten diese Stempel sich auf Schmuck befinden):

     

Weitere Abbildungen gefälschter Stempel finden Sie auf http://www.autobahngold.de.

Aber Vorsicht! Auch echte und reguläre Goldstempel finden sich vermehrt auf unechtem Schmuck. Darum sollte jedes Schmuckstück nach dem Kauf bei einem für Edelmetallprüfungen zugelassenen Juwelier oder einem guten Goldschmied für kleines Geld (i.d.R. Euro 2.-- -5.--) auf Echtheit geprüft werden.

   
 

Gefälschte Armbänder:

 

Hier eine Auswahl von Designs der am häufigsten auf eBay gehandelten, gefälschten Armbändern, die unzulässig mit den v.g. Uhrgehäusepunzen - aber auch zuweilen mit den zulässigen Feingehaltspunzen in ganzzahligen Tausendstel - gestempelt sind und so Echtheit vorspiegeln sollen:

 

 

  

 

Weitere Abbildungen gefälschter Armbänder und gefälschter Ketten und Ringe finden Sie auf unseren Infoseiten.

 
   
 

Gefälschte Ringe:

 

Hier ein paar Beispiele für häufige Ringfälschungen, gepunzt mit übereinander stehender "14k" und "585", aber genauso echt wie Kaugummi-Automaten-Schmuck. Billigster Tinnef wird mit Goldstempel gleich "viel wertvoller", auch wenn es sich nur um vergoldetes Tombak handelt.

Weitere Abbildungen gefälschter Armbänder und gefälschter Ketten und Ringe finden Sie auf unseren Infoseiten.

 

 
   
 
Gefälschte Ketten:  

Auch diese schöne Ketten sind nichts wert, obwohl sie mit "18k" gepunzt sind. Erkennbar am hier gezeigten Punktmuster auf der Oberfläche sind alle nur billigste Fälschungen. Alles nur teurer Schrott - und eBay sieht dem Verkauf zu und streicht fröhlich die Provisionsgebühren ein. Ob Mitglieder damit haufenweise Geld verlieren, juckt diesen Laden nicht im geringsten...

 

 

Gefälschte Goldbarren:

 

Obwohl die meisten gefälschten Goldbarren als "Echtheitsbeweis" die Punzierung diverser bekannter Bankhäuser tragen, sind diese kaum einen Cent wert. Ursprünglich wurden diese Barren im Auftrag der Banken als sog. "Nachtauslage"-Objekte angefertigt (damit bei einem evtl. Diebstahl aus den eher schlecht gesicherten Schaufenster kein allzu hoher Schaden entstehen kann). Strenggenommen hätten die v.g. Unternehmen u.E. solche Barren nach dem Wortlaut des FeingehG überhaupt nicht mit eingeprägten Feingehaltspunzen anfertigen lassen dürfen, da wie bewiesen wieder mal die uninformierten Käufer weit über Euro 1000.-- für 30g Messing an Betrüger ausgeben.

Erkennen kann man gefälschte Barren anhand der Abmessungen und dem tatsächlichen Gewicht.

Z.B. haben gefälschte 50g-Goldbarren im Mittel die Abmessungen 47 x 26 x 3 mm und ein Gewicht von ca. 32g.

Berechnet man hieraus das spez. Gewicht:

g/cm³ = Gewicht in g / (L x B x H in cm)

g/cm³ = 32g / (4,7 x 2,6 x 0,3 cm)

So kommt man auf  8,72 g/cm³.

Echtes Barren-Gold 999,9 hat aber ein spez. Gewicht von 19,33 g/cm³ (Gold ist ein sehr schweres Metall).

Allerdings hat eine übliche Messinglegierung (Tombak) das spez. Gewicht von ca. 8,7g/cm³.

Weitere Erklärungen bedarf es hier dann wohl eher nicht...

Fragen Sie beim Barrenkauf also stets nach den Realmassen, dem tatsächlich gewogenen Gewicht des Objektes und berechnen Sie hieraus das spezifische Gewicht.

 

 

 

Weitere Abbildungen gefälschter Armbänder gefälschter Ketten und Ringe und sonst. Goldfälschungen finden Sie auf unseren Infoseiten.


Unsere Bitte:  

Sollten unsere Informationen Ihnen geholfen haben, einen Verlust/Schaden zu vermeiden, wären wir sehr erfreut, wenn Sie uns eine schöne Motivpostkarte, möglichst von der Gegend, in welcher Sie leben, gerne auch mit einer kurzen Schilderung Ihrer Erlebnisse mit Autobahngold an unsere unter http://www.autobahngold.de/autor.htm genannte Anschrift übersenden würden.

Dies würde uns sicher motivieren, weitere geplante Informationsthemen zu erstellen und im Web zu veröffentlichen.

Wir haben bislang ca. 400 Anbieter und Käufer informiert (Stand Aug. 2006, seither zählen wir nicht mehr) und wohl mit Sicherheit auch vor Schaden bewahrt, aber leider erst eine Postkarte erhalten.

Schade eigentlich...


       
Meldebuttons in die eBay-Artikelseiten integrieren:  

PlugIn "eBay Item Prosecute" - Meldeerweiterung für den Firefox

 

Ohne "eBay Item Prosecute" Mit "eBay Item Prosecute"

 

Die Funktionen von "EBay Item Prosecute":
1. Die Artikelnummer im Kopf von Auktionsbeschreibungen anklicken - damit wird die unnötig lange Artikel-URL auf das absolut notwendige Minimum reduziert und in der Adresszeile des FF angezeigt. Diese "Kurz-URL" können Sie dann in Ihren Threadbeitrag kopieren, wenn Sie Fragen zu einem Artikel haben. Damit wird die, von vielen Forenlesern als lästig empfundene Überbreite von Postings verhindert (by "AVI 1")
2. Rechts neben der Artikelnummer im Kopf der Auktionsbeschreibungen finden Sie den neuen Link "Auktion melden". Wenn Sie auf diesen klicken, können Sie das gewünschte und passende Meldungsformular aus den drei nun angezeigten Listenfeldern auswählen (je einen Eintrag anklicken), dann auf die "Weiter"-Schaltfläche und schliesslich auf den Link "Senden Sie uns eine E-Mail..." klicken. Jetzt öffnet sich ein Mailformular mit der automatisch vorausgefüllten Artikelnummer, in welchem Sie Ihr Anliegen zu einer bestimmten Auktion an EBay senden können. (by "Aurum-Nigrum")
3. Rechts neben dem neuen Link "Artikel melden" im Kopf der Auktionsbeschreibungen finden Sie einen weiteren neuen Link "Betrugsverdacht". Wenn Sie nun zuerst auf diesen und anschliessend auf den Link "Senden Sie uns eine E-Mail..." auf der folgend erscheinenden EBay-Seite klicken, können Sie ohne weitere Auswahl direkt die Meldung "Angebot möglicherweise betrügerisch/unseriös - Sie haben aber nicht geboten" mit der bereits vorausgefüllten Artikelnummer absenden. (by "Aurum-Nigrum")

4. Rechts neben dem Link "Betrugsverdacht" ist ein weiter Link "Frage" vorhanden, mit welchem Sie beliebige Fragen über ein entsprechendes Kontaktformular an eBay senden können.

 

Hier geht es zum Download der Erweiterung "EBayItemProsecute.XPI"

 

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