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Kaufabwicklung |
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Vorteile bei
uns
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- Wir sind ein gewerblicher
Anbieter
- Alle Rechnungen werden mit
ausgewiesener Mehrwertsteuer erstellt.
- der Versand erfolgt täglich
MO-FR
- 1 Monat Rückgaberecht
- gesetzliche Garantie
- Sie erhalten nach Kauf eine
Auftragsbestätigung per E-Mail
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Lieferung |
- Die Ware wird umgehend nach
Geldeingang verschickt, Die Lieferzeit beträgt ca. 1-3 Werktage, wir verschicken
ausschließlich versicherte Pakete.
- Achtung: Bitte vor Rücksendung/Rückgabe, mit Firma CEZ
wegen der Versandabwicklung in Verbindung setzen.Unfrei gesendete Pakete werden
nicht angenommen.Ab 30 Kilo Versandkosten auf
Anfrage!
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Bezahlung
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- Wir akzeptieren nur Bezahlungen
per Überweisung.
- Selbstabholung ist nach Absprache
möglich.(2 Euro Bearbeitungsgebühr)
- Zahlung per Nachnahme ist aus
organisatorischen Gründen leider nicht
möglich.
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Lieferzeit
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- Bitte bedenken Sie, dass eine
Banküberweisung unter Umständen bis zu drei Werktage dauern kann. Auf diese
Laufzeiten haben wir leider keinen Einfluss.
- Bitte beachten Sie, das wir an
Feiertagen u. Samstagen keine Emails beantworten und Bestellungen bearbeiten, da
wir ein gewerblicher Anbieter sind!
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Haben sie noch
Fragen?
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- Bei Fragen erreichen Sie uns auch
telefonisch
Unserer Telefonnummer: 09001/00585805 (0,62 EUR/min Festnetz dtag
Mobilfunkgebühren können abweichen)
- oder schreiben sie uns eine Mail:
ebay@zagler.de
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Allgemeinen Geschäfts- und
Lieferbedingungen (AGB)
der Firma Computer Electronic Zagler
GmbH
1. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma
Computer Electronic Zagler GmbH
Diese allgemeinen Geschäfts- und
Lieferbedingungen gelten für alle in dieser Online Site aufgeführten Produkte,
Lieferungen und Leistungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden
ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens der Firma nicht
ausdrücklich widersprochen wird. Für den Fall, dass der Kunde die nachfolgenden
allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen nicht gelten lassen will, hat er
dies vorher schriftlich der Firma anzuzeigen.
2. Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
Computer Electronic Zagler GmbH
Geschäftsführer: Adolf Zagler
Scheibenstr. 2
83278 Traunstein
E-Mail: ebay@zagler.de
Fax: 0861/9866633
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.3
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung
3.
Zahlungsbedingungen und Preise
Alle Rechnungen der Firma sind innerhalb
von zehn Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Maßgebend ist das Datum des Eingangs
der Zahlung bei der Firma. Im Verzugsfalle ist die Firma berechtigt, weitere
Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die
Firma berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über jeweils geltenden Basiszinssatz zu
berechnen.
Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlich
vorgeschriebenen Mehrwertsteuer. Die Firma ist berechtigt, Teillieferungen
vorzunehmen.
4. Lieferung und Versand
Alle Angebote sind
freibleibend. Lieferung erfolgt nur, solange der Vorrat reicht. Alle von der
Firma genannten Liefertermine sind unverbindliche Liefertermine, es sei denn,
dass ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich bindend vereinbart wird. Verlangt
der Käufer nach Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder
treten sonstige Umstände ein, die der Firma eine Einhaltung des Liefertermins
unmöglich machen, obwohl die Firma diese Umstände nicht zu vertreten hat, so
verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum. Wird die Firma
an der rechtzeitigen Vertragserfüllung z. B. durch Beschaffungs-, Fabrikations-
oder Lieferstörungen bei ihr oder bei ihrem Zulieferanten gehindert, so gelten
die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der Maßgabe, dass der Kunde nach Ablauf von
einem Monat eine Nachfrist von sechs Wochen setzen kann. Ist die Nichteinhaltung
eines verbindlichen Liefertermins nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr,
Streik oder Aussperrung oder auf sonstige nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen von
der Firma nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, so wird die Lieferfrist
angemessen verlängert. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er der
Firma nach Ablauf der verlängerten Frist eine angemessene Nachfrist setzt. Der
Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn die Firma nicht innerhalb der
Nachfrist erfüllt. Wird der Firma die Vertragserfüllung aus den vorgenannten
Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so wird sie von ihrer Lieferpflicht
frei.
Die Kosten für den Versand und die Transportversicherung sind
grundsätzlich vom Kunden zu tragen, wobei die Wahl des Versandweges und der
Versandart im freien Ermessen der Firma liegt. Der Kunde ist verpflichtet, die
Ware beim Eintreffen sofort zu untersuchen und erkennbare Transportschäden sowie
jegliche Beschädigung der Verpackung unverzüglich schriftlich der Firma zu
melden. Gleiches gilt für verdeckte Schäden. Geht die Firma aufgrund des
Unterlassens dieser Verpflichtung ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung
oder dem Sublieferanten verlustig, so haftet der Kunde für sämtliche Kosten, die
aus dieser Obliegenheitsverletzung resultieren. Die Gefahr geht auf den Kunden
über, sobald die Ware das Werk oder das Lager der Firma verlässt.
5.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen
Bezahlung sämtlicher Forderungen der Firma aus der Geschäftsverbindung mit dem
Kunden in Haupt- und Nebensache Eigentum der Firma. Der Kunde ist verpflichtet,
die unter dem Eigentumsvorbehalt der Firma stehenden Sachen ordnungsgemäß zu
versichern (d. h. Diebstahl-, Feuer-, Wasser- und Schwachstromversicherung) und
der Firma auf Anforderung eine solche Versicherung nachzuweisen. Im Schadensfall
gilt der Versicherungs-anspruch des Kunden als an die Firma abgetreten. Der
Kunde ist zur Verfügung über die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen
nicht befugt. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmen hat der Kunde die Firma
unverzüglich schriftlich zu unterrichten und hat Dritte auf den
Eigentumsvorbehalt der Firma unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen. Für
den Fall, dass der Kunde dennoch die Liefergegenstände veräußert und die Firma
dieses genehmigen sollte, tritt der Kunde der Firma bereits mit
Vertragsabschluss alle Ansprüche gegen seine Abnehmer ab. Der Kunde ist
verpflichtet, der Firma alle zur Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen
Informationen herauszugeben und die erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu
erbringen.
6. Haftungsbeschränkung
Die Firma haftet bei Vorsatz
und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter
Fahrlässigkeit haftet die Firma nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht
(Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der
Unmöglichkeit vorliegt. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird
diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind.
Eine Haftung für das Fehlen garantierter Eigenschaften, wegen Arglist, für
Personenschäden, Rechtsmängel nach dem Produkthaftungsgesetz und dem
Bundesdatenschutzgesetz bleibt unberührt.
Im Falle einer Inanspruchnahme der
Firma aus Gewährleistung oder Haftung ist ein Mitverschulden des Kunden
angemessen zu berücksichtigen, insbesondere bei unzureichenden Fehlermeldungen
oder unzureichender Datensicherung. Unzureichende Datensicherung liegt
insbesondere dann vor, wenn der Kunde es versäumt hat, durch angemessene, dem
Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von
außen, insbesondere gegen Computerviren und sonstige Phänomene, die einzelne
Daten oder einen gesamten Datenbestand gefährden können, Vorkehrungen zu
treffen.
7. Gewährleistung
Die Firma gewährleistet, dass die
Waren nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem
gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder
mindern.
Die Firma und der Kunde sind sich darüber einig, dass im Handbuch
und/oder in der Preisliste enthaltene Erklärungen und Beschreibungen sowohl der
Hard- als auch der Software keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften
darstellen.
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Die Gewährleistung
umfasst nicht die Beseitigung von Mängeln, die durch normalen Verschleiß, äußere
Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen. Die Gewährleistung entfällt, soweit
der Kunde ohne Zustimmung der Firma Geräte, Elemente oder Zusatzeinrichtungen
selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, dass der Kunde den
vollen Nachweis führt, dass die noch in Rede stehenden Mängel weder insgesamt
noch teilweise durch solche Änderungen verursacht worden sind und dass die
Mängelbeseitigung durch die Änderung nicht erschwert wird.
Erweist sich die
Mängelrüge als berechtigt, setzt der Kunde der Firma eine angemessene Frist zur
Nacherfüllung. Der Kunde teilt der Firma mit, welche Art der Nacherfüllung -
Verbesserung der gelieferten oder Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache - er
wünscht. Die Firma ist jedoch berechtigt, die gewählte Nacherfüllung zu
verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchgeführt
werden kann und wenn die andere Art der Nacherfüllung keine erheblichen
Nachteile für den Kunden mit sich bringen würde. Die Firma kann außerdem die
Nacherfüllung insgesamt verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten
für ihn durchführbar ist.
Zur Durchführung der Nacherfüllung stehen der Firma
zwei Versuche innerhalb der vom Kunden gesetzten Frist zu. Nach dem zweiten
fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten
oder mindern. Das Rücktritts- bzw. Minderungsrecht kann bereits nach dem ersten
erfolglosen Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, wenn ein zweiter Versuch
innerhalb der gesetzten Frist dem Kunden nicht zuzumuten ist. Wenn die
Nacherfüllung unter den oben ausgeführten Voraussetzungen verweigert wurde,
steht dem Kunden das Minderungs- bzw. Rücktrittsrecht sofort zu.
Der
Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen.
Hat der Kunde
die Firma wegen Gewährleistung in Anspruch genommen und stellt sich heraus, dass
entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel die Firma
nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde, sofern er die
Inanspruchnahme der Firma grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat,
allen der Firma entstandenen Aufwand zu ersetzen.
Die Lieferung einer
Bedienungsanleitung in englischer Sprache ist zulässig, wenn der
Vertrags-gegenstand noch nicht für den jeweiligen Markt vollständig lokalisiert
ist. Gleiches gilt, wenn der Vertragsgegenstand generell nur in
englischsprachiger Version lieferbar ist.
8. Gewährleistung für
Software
Der Kunde wird Software unmittelbar nach der Lieferung
untersuchen und dem Verkäufer offensichtliche Fehler schriftlich unverzüglich
mitteilen.
Die Firma gewährleistet für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab
dem Zeitpunkt der Ablieferung, dass die Software hinsichtlich ihrer
Funktionsweise im Wesentlichen der Programmbeschreibung im begleitenden
Schriftmaterial entspricht. Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinn des
Bürgerlichen Gesetzbuches, so beträgt die Gewährleistungsfrist zwei
Jahre.
Tritt ein Mangel auf, so sind in einer schriftlichen Mängelrüge der
Mangel und seine Erscheinungsform so genau zu beschreiben, dass eine Überprüfung
des Mangels (z. B. Vorlage der Fehlermeldungen) machbar ist und der Ausschluss
eines Bedienungsfehlers (z. B. Angabe der Arbeitsschritte) möglich ist.
Hat
der Kunde die Firma wegen Gewährleistung in Anspruch genommen, und stellt sich
heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel
die Firma nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde, sofern er die
Inanspruchnahme der Firma grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat,
allen ihr entstandenen Aufwand zu ersetzen.
Keine Haftung wird dafür
übernommen, dass die Software für die Zwecke des Kunden geeignet ist und mit
beim Anwender vorhandener Software zusammenarbeitet.
Die Lieferung von
Handbüchern und Dokumentationen über das mit der Software ausgelieferte
Schriftmaterial / Programmbeschreibung und die in die Software implementierte
Benutzerführung und/oder Online-Hilfe hinaus, oder eine Einweisung, wird nur
dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien
vereinbart worden ist. Im Fall einer solchen ausdrücklichen Vereinbarung sind
Anforderungen hinsichtlich Inhalt, Sprache und Umfang eines ausdrücklich zu
liefernden Handbuches und/oder einer Dokumentation nicht getroffen, und die
Lieferung einer Kurzanleitung ist ausreichend, es sei denn, dass die Parteien
schriftlich weitere Spezifikationen vereinbart haben.
Die Lieferung einer
Bedienungsanleitung in englischer Sprache ist zulässig, wenn der
Vertragsgegenstand noch nicht für den jeweiligen Markt vollständig lokalisiert
ist. Gleiches gilt, wenn der Vertragsgegenstand generell nur in
englischsprachiger Version lieferbar ist.
9.
Vertraulichkeit
Die Firma und der Kunde verpflichten sich gegenseitig,
alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu
halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten.
Die Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der andere
Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im
Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.
Die Parteien sind verpflichtet,
alle vertraulichen Daten mit dem Vermerk "Vertraulich" zu
versehen.
10. Datenschutz
Der Provider darf die Bestandsdaten,
die Abrechnungsdaten und die Nutzungsdaten des Kunden - soweit für Zwecke der
Erfüllung dieses Vertrages erforderlich - auch ohne ausdrückliche Einwilligung
des Kunden erheben, verarbeiten und nutzen.
Für andere Zwecke (z. B.
Beratung, Werbung, Marktforschung) darf der Provider die Bestandsdaten
verarbeiten oder nutzen sowie an Dritten weitergeben, soweit der Kunde in diese
eingewilligt hat oder sich eine Erlaubnis aus Gesetz ergibt.
Die Kunden haben
das Recht, jederzeit auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten bezüglich der
über ihre Person gespeicherten personenbezogenen Daten. Die Auskunft ist auf
Verlangen des Kunden auch elektronisch zu erteilen. Ferner hat der Kunde ein
Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner Daten im Rahmen der
gesetzlichen Vorschriften.
Der Provider gewährleistet jedoch mittels
geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen, dass unbefugte Dritte
weder Einsicht noch weiterreichenden Zugriff auf die "internen" Datenbestände
haben.
11. Beweisklausel
Daten, die in elektronischen Registern
oder sonst in elektronischer Form bei der Firma gespeichert sind, gelten als
zulässiges Beweismittel für den Nachweis von Datenübertragungen, Verträgen und
ausgeführten Zahlungen zwischen den Parteien.
12.
Schutzrechte
Ohne ausdrückliche Genehmigung der Firma ist es dem Käufer
nicht gestattet, die von der Firma erworbene Ware in Länder außerhalb der EG zu
exportieren. Daneben hat der Käufer sämtliche einschlägige Exportbestimmungen,
insbesondere diejenigen nach der Außenwirtschaftsverordnung, sowie
gegebenenfalls Regelungen nach US-Recht, zu beachten.
13.
Export
Der Käufer erkennt an, dass der Weiterverkauf jeglicher aus den
USA importierten Produkte den Export-Kontrollbestimmungen der Vereinigten
Staaten von Amerika unterliegt, die die Ausfuhr und Wiedereinfuhr von Hardware,
Software, technischen Datenträgern und unmittelbaren Produkten von technischen
Datenträgern einschließlich Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der
Verwendung dieser Produkte stehen, beschränken. Der Käufer ist damit
einverstanden, dass er weder direkt noch indirekt aus den USA importierte
Produkte, Informationen oder Dokumentationen, die damit im Zusammenhang stehen,
in irgendwelche Länder bzw. an irgendwelche Endabnehmer exportiert oder
wiederexportiert, ohne vorher die hierfür erforderliche Zustimmung von der
hierfür zuständigen Behörde eingeholt zu haben. Erforderlich ist die Zustimmung
des amerikanischen "Department of Commerce", Abteilung für die Verwaltung von
Exportangelegenheiten, oder einer vergleichbaren Stelle. Dasselbe gilt für alle
Verwendungen seitens des Endabnehmers, die durch US-Bestimmungen beschränkt
sind. Diese Bestimmungen beziehen sich insbesondere auf Länder, für die
Beschränkungen gelten:
Kuba, Haiti, Restjugoslawien (Serbien und Montenegro),
Iran, Irak, Nordkorea, Syrien und Vietnam;
Endabnehmer, für die
Beschränkungen gelten:
alle Endabnehmer, von denen der Käufer weiß oder die
begründete Vermutung hat, dass die Produkte, die aus den USA importiert wurden,
für den Entwurf, die Entwicklung oder die Produktion von Raketen bzw. in der
Raketentechnik, im Zusammenhang mit Nuklearwaffen oder bei chemischen und
biologischen Waffen verwendet werden; Endverbrauch, für den Beschränkungen
gelten:
jeglicher Gebrauch von Produkten, die im Zusammenhang mit dem
Entwurf, der Entwicklung oder der Produktion von Raketen bzw. der
Raketentechnik, im Zusammenhang mit Nuklearwaffen oder der Waffentechnik oder
für chemische und biologische Waffen aus den USA importiert
wurden.
14. Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieser
allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden,
so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an
die Stelle der nichtigen Bestimmungen dasjenige, was dem gewollten Zweck am
nächsten kommt.
Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsergänzungen
entfalten nur Wirksamkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
Der Kunde
kann seine Rechte aus einer Geschäftsbeziehung mit der Firma nur mit
schriftlicher Einwilligung der Firma abtreten. Eine Aufrechnung gegenüber der
Kaufpreisforderung ist dem Kunden nur mit anerkannten oder rechtskräftig
festgestellten Gegenforderungen möglich.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich
zulässig, der Sitz der Firma (Hauptniederlassung) in der Bundesrepublik
Deutschland. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
15. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.
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