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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1.
Allgemeines
/ Geltungsbereich
(a) Alle Rechtsgeschäfte mit den Kunden der Firma eFive - Eugen Marksteder,
insbesondere Verträge über Lieferungen, kommen ausschließlich auf der
Grundlage der nachfolgenden Bedingungen zustande, soweit diese für eine
natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige
Personengesellschaft in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen
beruflichen Tätigkeit erfolgen. Kann durch Annahme der Lieferung oder
Leistung erklärt der Kunde sein Einverständnis mit der Geltung dieser
Bedingungen auch für alle zukünftigen Geschäfte.
(b) Entgegenstehenden oder von diesen Bedingungen
abweichende Bedingungen des Kunden wird von der Firma eFive - Eugen Marksteder
widersprochen, soweit die Firma eFive - Eugen
Marksteder diesen nicht ausdrücklich
schriftlich zugestimmt hat. Die Bedingungen der Firma eFive - Eugen Marksteder
gelten auch für die Fälle, in denen die Firma eFive
- Eugen Marksteder in Kenntnis
entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden den Auftrag
schriftlich unter Hinweis auf diese Bedingungen bestätigt oder ohne
Vorbehalte des Kunden ausgeführt hat.
2.
Angebot
/ Vertragsabschluss
(a) Die Angebote der Firma eFive - Eugen Marksteder
sind - sofern nichts schriftlich anderes vereinbart - bis
Vertragsabschluss stets unverbindlich und freibleibend und erfolgen
vorbehaltlich einer positiven Bonitätsprüfung. Alle gegenseitigen
Rechtsgeschäfte kommen erst nach Zugang einer schriftlichen
Auftragsbestätigung der Firma eFive - Eugen Marksteder, spätestens mit Ausführung der
Lieferung, zustande.
(b)
Die Berichtigung von
Druckfehlern und Irrtümern sowie geringe Abweichungen in Qualität und
Ausführung, soweit diese nicht einer vertraglichen Verpflichtung
widersprechen, bleibt der Firma eFive - Eugen
Marksteder vorbehalten und stellen keine
Mängel dar. An den erteilten Auftrag ist der Kunde vier Wochen
gebunden.
3.
Preise
/ Zahlung / Verzug
(a) Die Preise sind, sofern nichts anderes
schriftlich vereinbart, reine Bruttopreise in Euro und verstehen sich
ohne Kosten für Fracht, Transport, Versicherung, Verpackung und den
gesetzlich vorgeschriebenen Abgaben, insbesondere der gesetzlich
gültigen MwSt. . Soweit nichts anderes vereinbart, gilt der am Tag der
Lieferung allgemein gültige Bruttolistenpreis der Firma eFive - Eugen Marksteder.
(b) Rechnungsstellung erfolgt mit
Belieferung des Kunden gegen Nachnahme oder Vorkasse, sofern keine
anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden. Bei Lieferung
auf offene Rechnung ist der gesamte Rechnungsbetrag innerhalb der in
den Rechnungen der Firma eFive - Eugen Marksteder angegebenen Zahlungsfristen zu leisten.
Schecks werden nicht als Zahlungsmittel angenommen. Skonti dürfen nur
beansprucht werden, wenn diese von der Firma eFive
- Eugen Marksteder in der Rechnung zugesagt
worden sind. Der Abzug vereinbarter Skonti ist in jedem Fall nur unter
der Bedingung zulässig, dass der Kunde nicht mit anderen Zahlungen im
Verzug ist. Von der Firma eFive - Eugen Marksteder dem Kunden eingeräumte oder vereinbarte
Zahlungsziele kann die Firma eFive - Eugen Marksteder jederzeit mit sofortiger Wirkung
kündigen.
(c) Zahlungsverzug tritt bei Fälligkeit der
Forderung ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Bei Zahlungsverzug
ist die Firma eFive - Eugen Marksteder berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8%
über dem Basiszinssatz zu fordern. Die Geltendmachung eines höheren
oder weiteren Schadens bleibt der Firma eFive
- Eugen Marksteder vorbehalten. Im Falle des
Zahlungsverzuges werden sämtliche Forderungen der Firma eFive - Eugen Marksteder
aus der gesamten Geschäftsbeziehung sofort fällig.
4.
Aufrechnung
/ Zurückbehaltung
(a) Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit
unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
(b) Die Geltendmachung von Pfandrechten durch den
Käufer ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen sind
Zurückbehaltungsrechte des Kunden, wenn diese nicht auf demselben Rechtsverhältnis
beruhen.
5.
Lieferung
/ Versand
(a) Lieferungen erfolgen ab auf Rechnung und
Gefahr des Kunden. Die Firma eFive - Eugen Marksteder ist berechtigt, jederzeit von einem
anderen Ort aus, z. B. direkt vom Herstellerwerk oder Händler, zu liefern.
Die jeweiligen Bedingungen gelten dann entsprechend. Teillieferungen
und Teilleistungen durch die Firma eFive
- Eugen Marksteder sind
zulässig.
(b) Unvorhergesehene Leistungshindernisse, auch
bei den Vorlieferanten, hat die Firma eFive -
Eugen Marksteder nicht zu vertreten und
berechtigen die Firma eFive - Eugen Marksteder, Lieferverpflichtungen ganz oder
teilweise aufzuheben und Liefertermine angemessen zu verlängern.
Die Firma eFive - Eugen Marksteder ist nur im Rahmen der ordnungsgemäßen
Eigenbelieferung zur Leistung verpflichtet und übernimmt keine Haftung
für das Risiko der Beschaffung. Dies gilt auch im Fall des bereits
eingetretenen Lieferverzuges.
(c) Angegebene Liefertermine sind unverbindliche Richtwerte.
Ausdrücklich vereinbarte Liefertermine gelten mit Anzeige der
Versandbereitschaft und bei Versendung der Ware als eingehalten.
Liefertermine gelten ausschließlich unter der Bedingung der
ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Eigenbelieferung der Firma eFive - Eugen Marksteder
sowie dem Ausschluss der Haftung der Firma eFive
- Eugen Marksteder für leichte
Fahrlässigkeit. Im Falle eines andauernden Leistungshindernisses von
mehr als drei Monaten ist der Kunde berechtigt, unter angemessener
Nachfristsetzung, die mindestens 10 Werktage betragen muss, für den
noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten.
(d) Wurde eine bestimmte Beförderungsart nicht
ausdrücklich schriftlich vereinbart, erfolgt die Wahl des
Beförderungsweges und der Beförderungsart durch die Firma eFive - Eugen Marksteder
ohne Haftung für billigste Verfrachtung. Die vorbehaltlose Übernahme
der Sendung durch die Eisenbahn, den Frachtführer oder Lagerhalter gilt
als Beweis für eine einwandfreie Beschaffenheit der Waren sowie der Transportverpackung
und schließt vorbehaltlich des Gegenbeweises Ansprüche gegen die Firma eFive - Eugen Marksteder
wegen Beschädigung aus. Versicherungen werden nur auf ausdrücklichen
schriftlichen Wunsch des Kunden vorgenommen und gehen zu dessen Lasten.
Wird der Versand oder die Zustellung durch den Kunden verzögert, so ist
die Firma eFive - Eugen Marksteder
berechtigt, beginnend 30 Tage nach Anzeige der Versandbereitschaft,
Lagergeld mindestens in Höhe von 0,5 % des Brutto-Rechnungsbetrages für
jeden angefangenen Monat vorbehaltlich des Gegenbeweises zu verlangen.
Ebenso hat die Firma eFive - Eugen Marksteder das Recht, bei Nachweis einen höheren
Betrag zu fordern.
6.
Eigentumsvorbehalt
/ Sicherung
(a) Die Firma eFive - Eugen Marksteder
behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren (Vorbehaltsware) vor,
bis ihre sämtlichen Forderungen gegen den Kunden aus der
Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen
auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen
sind. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen der
Firma eFive - Eugen Marksteder
in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und
anerkannt ist.
(b) Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware
mit der erforderlichen Sorgfalt zu behandeln und diese auf eigene
Kosten ausreichend gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden zu
versichern. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware, an
der sich die Firma eFive - Eugen Marksteder das Eigentum vorbehält, im
ordnungsgemäßen Geschäftsgang nur dann berechtigt, wenn der Kunde der
Firma eFive - Eugen Marksteder
hiermit und schon jetzt alle bestehenden und zukünftigen Forderungen in
Höhe des Rechnungsendbetrages abtritt, die dem Kunden aus der
Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen.
Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind dem
Kunden jedoch nicht gestattet. Wird Vorbehaltsware unverarbeitet oder
nach Verarbeitung, Umarbeitung oder Verbindung mit Gegenständen, die
ausschließlich im Eigentum der Firma eFive
- Eugen Marksteder stehen, veräußert, so
erfolgte die Verarbeitung, Umarbeitung oder Verbindung für die Firma eFive - Eugen Marksteder
und der Kunde tritt schon jetzt die aus der Weiterveräußerung
entstehenden Forderungen in der Höhe des Rechnungsendbetrages an die
Firma eFive - Eugen Marksteder
ab. Wird Vorbehaltsware vom Kunden - nach Verarbeitung / Verbindung
zusammen mit nicht der Firma eFive - Eugen Marksteder gehörender Ware veräußert, so steht der
Firma eFive - Eugen Marksteder
der dabei entstehende Miteigentumsanteil, soweit das Alleineigentum an
der neuen Sache vom Kunden oder Dritten erworben wurde, zu und der
Kunde tritt hiermit und schon jetzt die aus der Weiterveräußerung
entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages der
Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab. Die
Firma eFive - Eugen Marksteder
nimmt die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Kunde
auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der Firma eFive - Eugen Marksteder,
die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch
verpflichtet sich die Firma eFive - Eugen Marksteder , die Forderung nicht einzuziehen,
solange der Kunde seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß
nachkommt.
(c) Die Firma eFive -
Eugen Marksteder kann verlangen, dass der
Kunde ihr die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt
gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen
Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.
(d) Wenn der Wert der bestehenden Sicherheiten die
zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt, ist die Firma eFive - Eugen Marksteder
nach Wahl und auf schriftliches Verlangen des Kunden zur Freigabe der
darüber hinausgehenden Sicherheiten verpflichtet.
(e) Der Kunde ist verpflichtet, der Firma eFive - Eugen Marksteder
jede Handlung, die das an der Kaufsache vorbehaltene Eigentum
beeinträchtigen oder gefährden könnte, unverzüglich schriftlich
anzuzeigen. Dabei hat der Kunde der Firma eFive
- Eugen Marksteder alle für Abwehrmaßnahmen
notwendigen Informationen mitzuteilen. Nicht durch Dritte ersatzfähige
Kosten der Abwehrmaßnahmen werden der Firma eFive
- Eugen Marksteder von dem Kunden erstattet.
(f) Die Firma eFive -
Eugen Marksteder ist jederzeit, auch nach
Abschluss eines Vertrages, berechtigt, zur Sicherung ihrer Forderungen,
auch der noch nicht fälligen, eine ausreichende Sicherheitsleistung zu
verlangen und weitere Vorausleistungen der Firma eFive
- Eugen Marksteder hiervon abhängig zu
machen. Das gilt insbesondere, wenn Zweifel an Bonität des Kunden,
Unterdeckung oder Liquiditätslücken usw. auftreten oder sich das
ursprüngliche Kreditvolumen erhöht.
7.
Gewährleistung
/ Verjährung
(a) Vertragsgegenstand ist ausschließlich die
verkaufte Ware mit den Eigenschaften und Merkmalen sowie dem
Verwendungszweck gemäß der beiliegenden Produktbeschreibung. Andere
oder weitergehende Eigenschaften und / oder Merkmale oder ein darüber
hinausgehender Verwendungszweck gelten nur dann als vereinbart, wenn
sie von der Firma eFive - Eugen Marksteder ausdrücklich schriftlich bestätigt
wurden. Für Schäden, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße
Verwendung oder Behandlung der gelieferten Waren, fehlerhafte Montage
bzw. Inbetriebnahme durch den Kunden oder Dritte zurückzuführen sind,
kann die Firma eFive - Eugen Marksteder keine Gewährleistung übernehmen. Von der
Gewährleistungspflicht auch nicht umfasst sind Schäden, die durch
Abnutzung, ungewöhnliche äußere Einflüsse, Feuchtigkeit, Wärme oder
Kälte entstanden sind. Von ihrer Gewährleistungspflicht ist die
Firma eFive - Eugen Marksteder
zudem befreit, wenn an den Waren Änderungen, Bearbeitungen oder
Versuche der Mängelbehebung durch den Kunden selbst oder Dritte
vorgenommen worden sind. Die Haftungsbefreiung gilt ebenso für Schäden,
die auf die Verwendung von Fremdzubehör zurückzuführen sind.
(b) Bei unerheblichen Mängeln (Bagatellschäden) an
neuen Waren hat die Firma eFive - Eugen Marksteder ein Recht auf Nachbesserung unter
angemessener Fristsetzung durch den Kunden. Verlangt der Kunde in
anderen Fällen Nacherfüllung, kann die Firma eFive
- Eugen Marksteder nach ihrer Wahl den Mangel
beseitigen oder eine mangelfreie Ware liefern. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung
hat der Kunde das Recht, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag
zurückzutreten. Besteht über die Höhe der Minderung Streit, wird hierzu
ein Gutachten eines Sachverständigen eingeholt, der durch die IHK
Berlin bestimmt wird. Im Falle des Rücktritts, der schriftlich
gegenüber der Firma eFive - Eugen Marksteder erklärt werden muss, wird dem Kunden
unter der Voraussetzung der Rückgabe der mangelhaften Ware auf Kosten
und Gefahr des Kunden der Wert gutgeschrieben, der sich aus der so
genannten Zeitwertberechnungsmethode ergibt (Bruttorechnungspreis x
[(durchschnittliche Nutzungsdauer - gewichtete Nutzungen des Kunden
oder Dritter) ÷ durchschnittliche Nutzungsdauer] ). Macht der Kunde
darüber hinaus einen Schadensersatz geltend, ist dieser auf das negative
Interesse des Kunden beschränkt. Es gelten ergänzend die Regelungen
gemäß Ziffer 8 dieser Bedingungen.
(c) Die Gewährleistungsfrist für neue Waren beträgt
zwei Jahre ab Rechnungsdatum der Firma eFive
- Eugen Marksteder. Die Gewährleistung für
gebrauchte Waren wird ausgeschlossen. Der Ablauf der Verjährung wird
durch Verhandlungen über die Gewährleistung nicht gehemmt, wenn der
Kunde dies der Firma eFive - Eugen Marksteder nicht vorab schriftlich mitgeteilt hat.
Mängel können nur unverzüglich, maximal binnen einer Woche, nach
Anlieferung und vor Verwendung der Ware und unter Einräumung einer
sofortigen Nachprüfung durch die Firma eFive
- Eugen Marksteder, schriftlich unter genauer
Bezeichnung der Mängel geltend gemacht werden. Dies gilt auch für den Fall,
dass die Ware nicht an den Kunden unmittelbar, sondern an einen vom
Kunden benannten Dritten ausgehändigt wird oder der Kunde die Ware
seinerseits weiterleitet hat. Mängel, die auch bei der gebotenen
Prüfung nicht festgestellt werden können, sind unverzüglich nach
Entdeckung geltend zu machen. Ungeachtet der Mängelrüge ist die Ware
abzunehmen und sachgemäß zu lagern. Gewährleistungsansprüche aufgrund
nicht ordnungsgemäß angezeigter Mängel sind ausgeschlossen. Dies gilt
auch für Mängelanzeigen nach Ablauf der Gewährleistungsfrist.
(d) Rückgriffe des Unternehmers gegen die Firma eFive - Eugen Marksteder
wegen Aufwendungen für Gewährleistungen aus einem Verbrauchsgüterkauf sind ausgeschlossen, wenn diese nicht zur Erfüllung
einer rechtskräftig festgestellten Forderung des Verbrauchers erfolgt
sind. Die Rückgriffsansprüche verjähren in zwei Jahren nach
Rechnungsdatum der Firma eFive - Eugen Marksteder entsprechend der Ziffer 7 Buchstabe c
dieser Bedingungen.
(e) Bei Transportschäden ist vor der Abnahme und der
Entladung der Ware eine sofortige Schadensaufnahme durch Bahn, Post,
Spediteur, Paketdienste usw. zu veranlassen, und es ist eine
schriftliche Bescheinigung von der Schadensaufnehmenden Stelle
einzuholen. Der Kunde obliegt die Einhaltung von Ausschlussfristen z.B.
nach den Allgemeinen deutschen Speditionsbedingungen. Für die Wahrung
etwaiger Rückgriffsrechte gegen Dritte hat der Kunde ein zustehen.
(f) Der bei der Lieferung von Waren von der Firma eFive - Eugen Marksteder
zu beachtende Sorgfaltsmaßstab ist der eines Unternehmers. Dies gilt
auch in den Fällen, in den Waren unter Eigenmarken der Firma eFive - Eugen Marksteder
geliefert werden.
(g) Der Nachweis eines Mangels sowie dessen
Vorliegen zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs obliegt dem Kunden. Ist ein
Gewährleistungsfall gegeben, ist der Kunde verpflichtet, vor einer
Geltendmachung gegenüber der Firma eFive -
Eugen Marksteder eine Durchsetzung der
Ansprüche gegenüber dem Hersteller ernsthaft außergerichtlich zu
versuchen, wenn der Hersteller seinen Sitz oder eine Niederlassung in
Deutschland hat und die Firma eFive - Eugen Marksteder zu diesem Zweck dem Kunden alle
notwendigen Informationen zur Verfügung stellt und mögliche eigene
Ansprüche auf Verlangen des Kunden gegen den Hersteller an den Kunden
abtritt.
(h) Soweit eine Garantie durch die Firma eFive - Eugen Marksteder
erfolgt, gilt diese nur gegenüber dem Endverbraucher. Der Kunde
unterstützt die Firma eFive - Eugen Marksteder weitestgehend bei der Erfüllung des
Garantieversprechens.
(i) Die Gewährleistung für Funk- und Sendeanlagen,
die ausschließlich zum Betrieb bzw. Export in Nicht-EU-Länder bestimmt
sind und von der Firma eFive - Eugen Marksteder an den Kunden unter der Voraussetzung
der Ausfuhr aus der EU geliefert werden, kann nur gewährleistet werden,
soweit die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen und der
erforderliche Nachweis des Mangels durch den Kunden gegenüber der Firma
eFive - Eugen Marksteder
unter Berücksichtigung der Verordnung über die Konformitäts- Bewertung,
die Kennzeichnung, die Zulassung, das In verkehr bringen und das
Betreiben von Funkanlagen, die nicht zur Anschaltung an ein
öffentliches Telekommunikationsnetz bestimmt sind, und von
Telekommunikationseinrichtungen (Telekommunikationszulassungsverordnung
vom 20. August 1997 / BGBL. I S.2117) und der §§ 60 und 65 TKG erfolgt.
(j) Für Akkus, Batterien und Neonröhren kann die
Firma eFive - Eugen Marksteder
keine Gewährleistung übernehmen. (k) Kostenvoranschläge sind
Arbeitszeit und die Leistung kostenpflichtig. Die für einen
Kostenvoranschlag entstehenden Kosten werden dem Kunden entsprechend
dem allgemein gültigen Listenpreis der Firma eFive
- Eugen Marksteder gesondert in Rechnung
gestellt, sofern der Kunde nach erfolgter Untersuchung von seinem
Auftrag zurücktritt.
(l) Wird der Auftragsgegenstand nicht innerhalb von
vier Wochen nach Abholaufforderung abgeholt, kann die Firma eFive - Eugen Marksteder
nach Ablauf dieser Frist ein angemessenes Lagergeld berechnen. Erfolgt
nicht spätestens drei Monate nach Abholaufforderung die Abholung,
entfällt die Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung und jede Haftung
für leicht fahrlässig verursachte Beschädigung oder Untergang des
Gegenstandes. Nach Ablauf dieser dreimonatigen Frist ist die Firma eFive - Eugen Marksteder
berechtigt, den Auftragsgegenstand zur Deckung ihrer Forderung
freihändig zu veräußern. Ein etwaiger Mehrerlös ist dem Kunden zu
erstatten.
(m) Der Kunde verpflichtet sich, nur in
angemessener Form für die von der Firma eFive
- Eugen Marksteder gelieferten Waren Werbung zu
betreiben. Dem Kunden ist bekannt, dass unrichtige eigenschafts-
bezogene Werbung zu Gewährleistungsansprüchen führen kann. Der Kunde
verpflichtet sich, die Firma eFive - Eugen Marksteder von den Folgen solcher Werbung
freizustellen und jeglichen Schaden zu ersetzen, der der Firma eFive - Eugen Marksteder
durch die Verletzung dieser Verpflichtung entsteht.
8.
Haftung
(a) Die Haftung der Firma eFive
- Eugen Marksteder, deren gesetzlicher
Vertreter und Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen, soweit nicht
vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln zur Last gelegt wird. Bei
der fahrlässigen Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten ist der
Schadensersatz auf einen vertragstypischen und für die Firma eFive - Eugen Marksteder
vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(b) Der Haftunksauschluss gilt nicht für
Personenschäden und für Sachschäden nach dem Produkthaftungsgesetz,
soweit diese Schäden an / oder durch privat genutzte Waren entstanden
sind. Hierbei ist die Höhe des Schadensersatzes auf die Deckungs- summe
der von der Firma eFive - Eugen Marksteder abgeschlossenen
Produkthaftpflichtversicherung beschränkt, in deren Police dem Kunden
auf Verlangen Einsicht gewährt wird.
9. Widerrufsbelehrung
Als Verbraucher
steht Ihnen – bei Anwendbarkeit der Vorschriften über
Fernabsatzverträge – in Bezug auf die bei uns gekauften Waren ein
Widerrufsrecht nach Maßgabe der folgenden Belehrung zu:
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb eines Monats ohne
Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn
Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der
Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in
Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der
wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Eingang der
ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer
Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1
Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer
Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt
die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf
ist zu richten an:
eFive
Eugen Marksteder
Tulpenweg 1
59581 Warstein
Email: info@efive.de
Web: http://www.efive.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits
empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.
B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz
oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand
zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei
der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung
der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im
Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen
können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die
bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene
Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum
in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert
beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr
zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn
die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der
zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder
wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs
noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte
Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie
kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30
Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer
Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung
10.
Datenschutz
Die Daten des Bestellers werden unter Berücksichtigung der §§
28, 34 Bundesdatenschutzgesetz EDV- mäßig gespeichert.
11.
Telefaxrundschreiben
/ E-Mailings
Die Firma eFive - Eugen Marksteder
nutzt die Form von Telefaxrundschreiben und E- Mailings , um Ihre
Kunden über Neuheiten und Angebote zu informieren. Der Kunde hat
jederzeit die Möglichkeit, dieser Form der Informationsbereitstellung
zu widersprechen.
12.
Verschiedenes
/ Erfüllungsort und Gerichtsstand / Salvatoresche Klausel
(a) Sollte eine der Bestimmungen dieser
Bedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dieses nicht die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen. Die Vertragsparteien verpflichten sich eine
etwaige unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem
Zweck der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich und rechtlich möglichst
nahe kommt.
(b) Nebenabreden und abweichende Vereinbarungen
bedürfen zu ihrer rechtlichen Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung
durch die Firma eFive - Eugen Marksteder. Dies gilt auch für die Aufhebung der
Schriftform. E-Mails genügen nicht dem Schriftformerfordernis.
(c) Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis und
über die Entstehung und Wirksamkeit dieses Verhältnisses ergebenden
Rechtsstreitigkeiten mit dem Kunden ist der Gerichtsstand, soweit nicht
zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, Berlin, Sitz der .
Firma eFive - Eugen Marksteder
ist berechtigt, den Kunden an seinem Sitz zu verklagen. Erfüllungsort
für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Kunden ist
Berlin. Es gilt ausschließlich deutsches Recht mit Ausnahme des Wiener
UN-Übereinkommens vom 11.04.1980.
eFive - Eugen Marksteder, 59581 Warstein
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