AGB:
HuB
Computer GmbH
Geschäftsführer:
Dietrich Becker
Weidenbaumsweg
91
D-21035
Hamburg
Telefon:
+49 (0)40 68 87 70 05
Telefax:
+49 (0)40 68 87 70 06
vertrieb@hub-computer.de
Umsatzsteueridentnummer:
DE222427798
Steuer-Nr.:
11 03 115 08792
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1.
Allgemeines / Vertragsabschluß
1.1. Für alle Lieferungen und Leistungen gelten
ausschließlich diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. In
Ergänzung hierzu gelten gegebenenfalls die den Produkten
beiliegenden Lizenzbedingungen der Hersteller (siehe Ziffer 9.).
1.2. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
ergänzende Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen
der
Schriftform oder der ausdrücklichen schriftlichen
Bestätigung
durch HuB Computer.
1.3. Die Angaben und Angebote hinsichtlich der von HuB Computer
vertriebenen Geräte und Produktbeschreibungen sind
freibleibend,
soweit sie nicht ausdrücklich zum Inhalt einer schriftlichen
Vereinbarung werden. Im Hinblick auf die ständige technische
Weiterentwicklung und Verbesserung der Produkte behält sich
HuB
Computer Änderungen in Konstruktion und Ausführung
gegenüber den in verschiedenen Werbeschriften und
Ankündigungen gemachten Angaben vor, sofern hierdurch nicht
der
Wert der angebotenen Erzeugnisse beeinträchtigt wird. Dies
gilt
auch für Änderungen, die dem Erhalt der
Lieferfähigkeit
der hier angebotenen Erzeugnisse dienen. Insoweit ist HuB Computer auch
zu Änderungen der Leistungen in dem Umfang berechtigt, wie sie
dem
Käufer zur bestmöglichen Auftragserledigung zumutbar
ist. Der
Käufer wird darauf hingewiesen, dass er Waren, die er nicht
oder
nicht so bestellt hat, nicht annehmen muss. Auch hier gilt das
Rückgaberecht nach Ziff. 5, so dass diese Lieferungen auf
Kosten
und Gefahr von HuB Computer zurückgeschickt werden
können.
1.4. Kostenvoranschläge sind unverbindlich und können
bei
einer späteren Auftragsbestätigung um 15%
über- bzw.
unterschritten werden, ohne dass es einer besonderen Mitteilung an den
Käufer bedarf.
1.5. Kaufverträge kommen erst durch eine schriftliche
Auftragsbestätigung oder die Annahme der Ware durch den
Käufer und nach Ablauf der Rückgabefrist zustande.
1.6. Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Kaufvertrag
bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung.
2.
Preise und Zahlungsbedingungen
2.1. Für die Lieferung gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt
der
Auftragsbestätigung oder des Versandes der Ware. Bei Lieferung
aufgrund von Abrufverträgen ist der Zeitpunkt der Versendung
der
jeweiligen Warenlieferung maßgeblich.
2.2. Preisänderungen, die aufgrund von Änderungen von
Zöllen, Einfuhr- und Ausfuhrgebühren,
Devisenbewirtschaftung
etc. notwendig werden, bleiben vorbehalten.
2.3. Die Preise verstehen sich zuzüglich Versand- und
Verpackungskosten inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer ohne
Software, gesondertes Zubehör, Installation, Schulung und
sonstige
Nebenleistung.
2.4. Die Rechnungsbeträge sind fällig und netto ohne
Abzug
bei Abholung der Ware bzw. Vorkasse. Teilleistungen können
gesondert in Rechnung gestellt werden. Änderungen der
Zahlungsbedingungen bedürfen in jedem Fall der schriftlichen
Bestätigung durch HuB Computer. Im Falle eines
Zahlungsverzuges
ist HuB Computer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe 5%
über
dem jeweiligen von der Europäischen Zentralbank
(www.bundesbank.de/ezb/) bekannt gegebenen Basis-Zinssatz zu berechnen.
Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden
Verzugschadens
bleibt vorbehalten. Wechsel oder Schecks werden nur nach Vereinbarung
und erfüllungshalber entgegengenommen. Diskont und
Einzugsspesen
gehen zu Lasten des Käufers. Für die rechtzeitige
Vorlage
übernimmt HuB Computer keine Haftung.
2.5. Im Falle des Verzuges des Käufers ist HuB Computer
berechtigt, sämtliche Lieferungen an den Käufer auch
aus
anderen Vertragsverhältnissen zu verweigern. Für
etwaige
Schäden aus dieser Nichtlieferung haftet HuB Computer nicht.
2.6. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu,
soweit
sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Eine Aufrechnung des Käufers ist ausgeschlossen, es sei denn,
die
Gegenansprüche des Käufers sind
rechtskräftig
festgestellt oder von HuB Computer anerkannt.
3.
Lieferfrist
3.1. Verbindliche Liefertermine müssen schriftlich vereinbart
werden. Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Datum der
Auftragsbestätigung. Die Frist ist eingehalten, wenn der
Liefergegenstand vor Fristablauf abgesandt wird.
3.2. Die Lieferfrist verlängert sich ggf. um die Zeit, bis der
Käufer HuB Computer die für die Ausführung
des Auftrages
notwendigen Angaben und Unterlagen übergeben hat und bis eine
Anzahlung, soweit diese vereinbart wurde, eingegangen ist.
3.3. Alle vereinbarten Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und
rechtzeitiger Selbstbelieferung, wenn HuB Computer die fehlende
Verfügbarkeit nicht zu vertreten hat.
3.4. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen bei
Maßnahmen
im Rahmen von Arbeitsausfällen, insbesondere Streik und
Aussperrung sowie von uns nicht zu vertretenden Umständen, wie
gesetzlicher oder behördlicher Anordnung (z.B. Import- und
Exportbeschränkungen) oder in Fällen von
Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt. Die
vorbezeichneten
Umstände sind auch dann von HuB Computer nicht zu vertreten,
wenn
sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen.
Beginn
und Ende derartiger Hindernisse werden wir in wichtigen Fällen
dem
Käufer baldmöglichst mitteilen. Im Falle nicht zu
vertretender Lieferverzögerung ist HuB Computer berechtigt,
wegen
des noch nicht erfüllten Teiles des Vertrages den Vertrag zu
kündigen und die bisher erbrachten Leistungen in Rechnung zu
stellen. Eine Haftung durch HuB Computer für die
vorbezeichneten
Lieferverzögerungen oder einer daraus erwachsenden
Vertragskündigung ist ausgeschlossen.
3.5. Sofern HuB Computer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter
Fristen und Termine zu vertreten hat oder sie sich in Verzug befindet,
beschränkt sich der Anspruch des Käufers auf Ersatz
von
Verzugsschäden auf insgesamt höchstens 5% des
Rechnungswertes
der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Dabei ist die
Haftung auf typische und vorhersehbare Schäden begrenzt.
Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen,
es sei
denn, der Verzug beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
durch HuB Computer bzw. deren Erfüllungsgehilfen oder
gesetzlichen
Vertreter.
4.
Lieferung, Versand, Gefahrübergang
4.1. HuB Computer ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern nicht
ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Teillieferungen
gelten für Zahlungsverpflichtungen, Gefahrübergang
und
Gewährleistungspflichten als selbständige
Lieferungen. Der
Käufer ist nicht berechtigt, selbständige
Teillieferungen
zurückzuweisen.
4.2. Die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte
Firma kann HuB Computer nach eigenem billigen Ermessen bestimmen.
4.3. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die
Sendung
mit den Liefergegenständen die
Geschäftsräume von HuB
Computer oder deren Lager verlässt. Dies gilt
unabhängig
davon, wer die Transportkosten trägt. Auf schriftliches
Verlangen
versichert HuB Computer die Ware auf Kosten des Käufers.
4.4. Bei der Zusendung von Warengegenständen und anderen
Teilen an
HuB Computer trägt der jeweilige Versender das Transportrisiko
bis
zum Eintreffen sowie sämtliche anfallenden Transportkosten.
Dies
gilt nicht für Rücksendungen im Rahmen des
gewährten
Rückgaberechtes.
5.
Rückgaberecht für Verbraucherverträge
5.1. HuB Computer gewährt ausschließlich
für
Rechtsgeschäfte, die eine natürliche Person zu
Zwecken
abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer
selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet
werden
können (Verbraucher), das gesetzliche Rückgaberecht
im
Fernabsatz. Verbraucher sind an ihre Bestellung nicht mehr gebunden,
wenn sie die Ware binnen einer Frist von 1 Monat nach Erhalt auf Kosten
und Gefahr von HuB Computer zurücksenden. Ist die Ware nicht
paketversandfähig, reicht zur Fristwahrung ein entsprechendes
Rücknahmeverlangen per Brief, Fax oder einem anderen
dauerhaften
Datenträger ohne Angabe von Gründen innerhalb der
Frist. Das
Rücknahmeverlangen ist in Textform schriftlich, d.h. in einer
Urkunde oder auf andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen
geeignete Weise abzugeben, wobei die Person des Erklärenden
genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der
Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden muss. Zur
Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an HuB
Computer, Weidenbaumsweg 91, 21035 Hamburg. Eventuelle Werbebeingaben
darf der
Käufer in jedem Fall behalten.
5.2.
Das Rückgaberecht besteht nicht bei versiegelter Ware
(Audioaufzeichnungen, Videoaufzeichnungen, Software, auf
Datenträgern aller Art) wenn der Käufer die
versiegelnde
Verpackung öffnet oder beschädigt (Entsiegelung). Das
Rückgaberecht besteht ferner nicht bei Produkten, die nach
Kundenspezifikation angefertigt wurden (z.B. individuell konfigurierte
Rechner/Computer;) oder eindeutig auf die persönlichen
Bedürfnisse zugeschnitten sind (z.B. Anpassungen bei Soft und
Hardware) oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für
eine
Rücksendung geeignet sind, also z.B. Leistungen, die dem
Kunden
online (z.B. Software zum Download) übermittelt wurden.
Bundles,
Packs und sonstige Zusammenstellungen von Software und Hardware
können nur zusammen retourniert werden.
5.3. Sofern sich die zur Rücksendung aufgegebene Ware
verschlechtert hat, muss der Käufer an HuB Computer einen
Wertersatz leisten, sofern die Verschlechterung nicht
ausschließlich auf die Prüfung der Sache
zurückzuführen ist. Der Käufer wird darauf
hingewiesen,
dass er bei Neuwaren demnach Schadensersatz schuldet, wenn diese durch
seine Ingebrauchnahme nur noch als Gebrauchtwaren
veräußert
werden können. Der Käufer kann einen
Schadensersatzanspruch
vermeiden, indem er die Ware schonend behandelt, insbesondere die
Verkaufsverpackung schonend öffnet und keine technischen oder
optischen Veränderungen an der Ware vornimmt. Es geht darum,
dass
die Ware ohne Wertverlust wieder verkauft werden kann. Ansonsten muss
der Käufer den Wertverlust bezahlen. Elektrische
Geräte
sollten deshalb nur testweise eingeschaltet werden (z.B. bei Monitoren
max. 30 min) und nicht über den Testzweck hinaus benutzt
werden.
Dies gilt auch für gebrauchte Waren. Installieren Sie keine
Software. Die Verpackungen von Verbrauchsmaterialien, wie Tinte, Toner,
Papier, dürfen nicht geöffnet werden (z.B.
Eintrocknungsgefahr bei Toner oder Tinte). Einmalig beschreibbare oder
wiederbeschreibbare Datenträger, wie Festplatten, CD-Rohlinge,
Disketten, Zip- und Jazz-Medien dürfen Sie nicht formatieren
oder
beschreiben, da sie dann nicht mehr ohne Wertverlust verkauft werden
können. Gleiches gilt für unterbrechungsfreie
Stromversorgungen. Bei wesentlichen Verschlechterungen (z.B.
Verschmutzung, Beschädigung der Ware, beschädigter
oder
fehlender Verkaufsverpackung, zerrissene oder beschriebene
Dokumentationen und sonstige Printprodukte) behält sich HuB
Computer auch ausdrücklich vor, Ersatz zu verlangen. Dies kann
die
Verpflichtung des Käufers zur Zahlung des vollen Kaufpreises
begründen. Ersatzansprüche macht HuB Computer
insbesondere
auch bei Prozessoren und Speicherbausteinen mindestens in Höhe
des
Preisverfalls zwischen Lieferung und Rücksendung in Form des
Nutzungsersatzes geltend. Auf die tatsächliche Benutzung kommt
es
nicht an. Ersatzansprüche treffen den Käufer auch bei
Verlust
der Ware, sofern dies nicht auf dem Wege der Rücksendung
geschieht. Bewahren Sie in jedem Fall alle Nachweise einer
ordnungsgemäßen Rücksendung auf.
5.4. HuB Computer erstattet dem Käufer nach Eingang der Ware
umgehend den Kaufpreis und die Rücksendekosten entweder durch
Gutschrift auf sein Kundenkonto oder nach seiner Wahl durch
Überweisung auf sein angegebenes Konto.
6.
Eigentumsvorbehalt
6.1. HuB Computer behält sich das Eigentum an der Kaufsache
bis
zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem
Liefervertrag einschließlich Nebenforderungen (z.B.
Wechselkosten, Finanzierungskosten, Zinsen usw.) vor. HuB Computer kann
die Herausgabe der durch das Vorbehaltseigentum gesicherten Ware
verlangen, wenn der Käufer innerhalb einer von ihr gesetzten
Zahlungsfrist die noch ausstehenden Forderungen nicht beglichen hat und
HuB Computer deshalb vom Vertrag zurücktritt. Einer
Nachfristsetzung bedarf es nicht, wenn der Käufer die Zahlung
ernsthaft und endgültig verweigert. Das Recht des
Käufers,
die Vorbehaltsware zu besitzen, erlischt, wenn er seine Verpflichtungen
aus diesem oder einem anderen Vertrage mit uns nicht erfüllt.
Unabhängig hiervon kann HuB Computer die Herausgabe der Ware
verlangen, wenn ihr gegen den Käufer ein
Schadensersatzanspruch
aus § 281 BGB zusteht oder der Käufer die Ware
unsachgemäß behandelt hat oder bei
ähnlichem
vertragswidrigen Verhalten, wie etwa der pflichtwidrigen Weitergabe der
Ware. Übersteigt der Wert der einbehaltenen Sicherheiten die
offene Forderung um 20%, so wird HuB Computer auf Verlangen des
Käufers insoweit Sicherheiten freigeben. Das
Übersteigen der
offenen Forderungen um 20% hat der Käufer darzulegen und zu
beweisen.
6.2. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der
Käufer HuB Computer unverzüglich schriftlich zu
benachrichtigen.
6.3. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den
Käufer wird stets für HuB Computer vorgenommen. Wird
die
Kaufsache mit anderen, ihr nicht gehörenden
Gegenständen
verarbeitet, so erwirbt HuB Computer das Miteigentum an der neuen Sache
im Sinne des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten
Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
6.4. Wird die Kaufsache mit anderen, HuB Computer nicht
gehörenden
Gegenständen vermischt, so erwirbt sie das Miteigentum an der
neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu der
anderen
Sache im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die andere Sache des
Käufers als Hauptsache anzusehen, so hat der Käufer
von HuB
Computer anteilig Miteigentum zu übertragen.
6.5. Der Käufer ist als Wiederverkäufer berechtigt,
die Ware
im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Dies gilt
nicht
für den Fall, dass sich der Käufer mit einer
Zahlungs-verpflichtung gegenüber HuB Computer in Verzug
befindet.
Der Käufer tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen
gegenüber seinem Abnehmer oder Dritten aus der
Weiterveräußerung oder allen sonstigen
Rechtsgründen
(Versicherung / unerlaubte Handlung) in Höhe des
Faktura-Endbetrages an HuB Computer ab.
6.6. HuB Computer ermächtigt den Käufer widerruflich,
die an
sie abgetretenen Forderungen in eigenem Namen einzuziehen.
6.7. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware ist der
Käufer
verpflichtet auf das Eigentum von HuB Computer hinzuweisen, und diese
umgehend zu unterrichten.
7.
Gewährleistung / Haftungsausschluss / Beschwerden, Kritik,
Anregungen
7.1. HuB Computer gewährleistet, dass die
Liefergegenstände
nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind. Bei
gebrauchten Gütern gilt der Stand zum Zeitpunkt ihrer
Herstellung.
7.2. Keine Gewähr übernimmt HuB Computer für
Mängel
und Schäden, die aus ungeeigneter und
unsachgemäßer
Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter
oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. Dies gilt
insbesondere für unsachgemäße Lagerung, den
Betrieb der
Gegenstände mit falscher Stromart oder Spannung, ungeeigneter
Kühlung sowie den Anschluss an ungeeignete Stromquellen. Das
gleiche gilt für Mängel und Schäden, die
aufgrund von
Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingten
Überspannungen,
Feuchtigkeit aller Art, falsche oder fehlende Programmsoftware und /
oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind, es sei
denn, der
Käufer weist nach, dass diese Umstände nicht
ursächlich
für den gerügten Mangel sind.
7.3. Jegliche Gewährleistung erlischt, wenn der
Käufer
Eingriffe und / oder Reparaturen an Geräten ohne
ausdrückliche Absprache mit HuB Computer oder durch Personen
vornehmen lässt, die nicht durch sie autorisiert wurden.
7.4. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich,
spätestens jedoch zwei Wochen nach Empfang der Lieferung
schriftlich anzuzeigen; andernfalls sind hierfür alle
Mängelansprüche ausgeschlossen. Im
kaufmännischen
Verkehr gilt ergänzend § 377 HGB.
7.5. Soweit ein von HuB Computer zu vertretender Mangel der Kaufsache
bekannt wird, ist diese nach ihrer Wahl zur Mängelbeseitigung
oder
zur Ersatzlieferung berechtigt. Gelingt es ihr während einer
angemessenen Frist nicht, durch Nachbesserung alle Fehler zu
beseitigen, kann der Käufer eine Herabsetzung des Kaufpreises
oder
eine Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Der
Käufer ist verpflichtet, vor Übergabe der Kaufsache
zur
Reparatur oder Überprüfung eine Datensicherung auf
eigene
Kosten vorzunehmen. Im Falle eines totalen Datenverlustes kann HuB
Computer nicht haftbar gemacht werden. Im übrigen ist der
Anspruch
gegen HuB Computer auf die Wiederherstellung der Daten aus der
Datensicherung beschränkt, wenn diese den Verlust zu vertreten
hat. Der Käufer ist im Falle einer
Mängelrüge
verpflichtet, das Gerät bzw. Teil versehen mit einer genauen
Fehlerbeschreibung, den Angaben der Modell- und Seriennummer sowie
einer Kopie des Lieferscheins in der Originalverpackung frei an HuB
Computer zu senden. Ohne diese Mitwirkung kann sich die
Rückabwicklung des Vertrages, die Nachbesserung oder die
Minderung
verzögern. Unfrei eingesandte Rücksendungen werden
wir nicht
annehmen. Die Lieferung der instandgesetzten Geräte bzw. eines
Ersatzgerätes erfolgt auf unsere Kosten, wenn wir den Fehler
zu
vertreten haben. Falls das Gerät keinen Fehler aufweist oder
der
Kunde den Fehler zu vertreten hat, schicken wir das Gerät
unfrei
zurück.
7.6. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, sind weitergehende
Ansprüche des Käufers - gleich aus welchem
Rechtsgrund -
ausgeschlossen. HuB Computer haftet deshalb nicht für
Schäden, die nicht im Liefergegenstand unmittelbar entstanden
sind; insbesondere haftet sie nicht für entgangenen Gewinn
oder
sonstige Vermögensschäden des Käufers. Die
Haftungsbeschränkungen in Ziffer 10 finden Anwendung.
7.7. Soweit die Haftung durch HuB Computer ausgeschlossen ist, gilt
dies auch für die persönliche Haftung deren
Arbeitnehmer,
Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
7.8. Bei allen von HuB Computer gelieferten neu hergestellten Produkten
verjähren etwaige Gewährleistungsansprüche
innerhalb
eines Jahres nach Gefahrübergang; nur bei
Verbrauchergeschäften im Sinne des § 474 BGB
über neu
hergestellte Sachen beträgt die Verjährungsfrist zwei
Jahre
bei Neuwaren.
Bei gebrauchter Ware können wir lediglich bei einem
Verbrauchergeschäft und nur innerhalb eines Jahres nach
Gefahrübergang Gewährleistung übernehmen.
Außerhalb eines Geschäfts mit einem Verbraucher
schließt HuB Computer jegliche Gewährleistung
für
gebrauchte Waren aus. Wenn ein auf einem Sachmangel beruhender
Schadensersatzanspruch auf vorsätzliche Pflichtverletzung
durch
HuB Computer zurückzuführen ist, so kommen die
gesetzlich
geregelten Verjährungsfristen hierfür zur Anwendung.
7.9. Gewährleistungsansprüche gegen HuB Computer
stehen nur
dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. Gleiches
gilt für Ansprüche aus Reparaturverpflichtungen.
7.10. Richten Sie Ihre Korrespondenz, eventuelle Rücksendungen
oder auch Kritik, Anregungen oder Beschwerden an
HuB Computer, Weidenbaumsweg 91, 21035 Hamburg.
Ihre Hinweise erreichen uns auch per Mail vertrieb@hub-computer.de
8.
Rücktritt und Entschädigung von nicht
ausgeführten
Bestellungen
8.1. HuB Computer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn ihr eine
Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Insolvenz- oder
gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die Ablehnung des Konkurses mangels
Masse, Wechsel- oder Scheckproteste oder andere konkrete Anhaltspunkte
über Verschlechterung in den
Vermögensverhältnissen des
Käufers bekannt werden. In diesem Fall werden alle noch
offenen
Rechnungen sofort fällig, und HuB Computer kann alle weiteren
Lieferungen von der Erbringung einer Vorauszahlung, einer
selbstschuldnerischen Bankbürgschaft oder anderer Sicherheiten
abhängig machen.
9.
Software, Literatur
Die Lieferung von Software erfolgt zu den auf dem Datenträger
befindlichen oder dem Datenträger beiliegenden Bedingungen.
Die
Datenträger sind versiegelt. Durch Öffnung dieser
Versiegelung erkennt der Käufer diese Bedingungen
ausdrücklich an. Will der Kunde diese Bedingungen nicht
anerkennen, hat er die ungeöffneten Datenträger mit
allen
zugehörigen Teilen unverzüglich an HuB Computer
zurückzugeben oder, falls die Software auf der Festplatte des
gelieferten Computers installiert ist, diese zu löschen und
die
ggf. mitgelieferte Dokumentation an HuB Computer zurück
zugeben.
10.
Sonstige Schadensersatzansprüche
10.1. In Fällen der Unmöglichkeit beschränkt
sich der
Anspruch des Käufers auf Schadensersatz in Höhe von
insgesamt
höchstens 5% des Rechnungswertes der von der
Unmöglichkeit
betroffenen Lieferungen und Leistungen. Dabei ist die Haftung auf
typische und vorhersehbare Schäden begrenzt.
10.2. Im übrigen haftet HuB Computer für
Schadensersatzansprüche - insbesondere aus unerlaubter
Handlung,
Organisationsverschulden oder etwaigen anderen
verschuldungsabhängigen Anspruchsgrundlagen - nur, soweit ihr
oder
deren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit
zur Last fällt oder der Schaden auf einer Verletzung
vertragswesentlicher Pflichten oder Ansprüchen nach
§§
1, 4 des Produkthaftungsgesetzes beruht.
Dies gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit; in diesen Fällen haftet
HuB
Computer auch bei einfacher Fahrlässigkeit unserer
gesetzlichen
Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen.
Die haftungsbeschränkende Regelung zu den Verzugsfolgen in der
Ziffer 3.5. findet Anwendung.
11.
Verwendung von Kundendaten
HuB Computer ist berechtigt, alle Daten, die
Geschäftsbeziehungen
mit dem Käufer betreffen zur Abwicklung des Vertrages
entsprechend
den Datenschutzgesetzen zu verarbeiten. Eine Speicherung und Verwendung
von Käuferdaten erfolgt insbesondere nur im Rahmen der
Auftragsabwicklung, sofern nicht der Käufer
ausdrücklich
einer weitergehende Verwendung zugestimmt hat. Der Käufer ist
berechtigt solche weitergehenden Gestattungen jederzeit zu widerrufen.
Der Widerruf ist zu richten an
HuB
Computer,
Weidenbaumsweg 91, 21035 Hamburg
vertrieb@hub-computer.de
12.
Ausfuhrgenehmigung
Eventuell für die Ausfuhr der gelieferten Waren notwendige
Zustimmungen des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft in
Eschborn / Taunus sind vom Käufer in eigenem Namen und auf
eigene
Kosten einzuholen. Die Versagung einer solchen Ausfuhrgenehmigung
berechtigt den Käufer nicht, vom Vertrag
zurückzutreten.
13.
Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit, anwendbares
Recht
13.1. Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen, aus
dem
Vertrag geschuldeten Leistungen, einschließlich eventueller
Rückgewährleistungsansprüche wird 21035
Hamburg
vereinbart.
13.2. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten und mit juristischen
Personen des öffentlichen Rechts wird als Gerichtsstand
für
alle aus dem Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten,
einschließlich Wechsel- und Scheckklagen, 21035 Hamburg
vereinbart; wir sind auch berechtigt, am Sitz des Käufers zu
klagen.
13.3. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Liefervertrages oder
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die
übrigen
Bestimmungen weiterhin wirksam.
13.4. Für sämtliche Rechtsgeschäfte oder
anderen
rechtlichen Beziehungen mit HuB Computer gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) sowie etwaige
sonstige zwischenstaatliche Übereinkommen, auch nach ihrer
Übernahme in das deutsche Recht, finden keine Anwendung. Bei
Verträgen zu einem Zweck, der nicht der beruflichen oder
gewerblichen Tätigkeit des Berechtigten (Verbrauchers)
zugerechnet
werden kann, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der
gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des
Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt
hat, entzogen wird.
„HuB
Computer GmbH“
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