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Allgemeine Geschäftsbedingungen | Widerrufs- oder Rückgabebelehrung
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Widerrufs- oder Rückgabebelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 u. 2 EGBGB sowie unserer Informationspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr gem. § 312g Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BGB aus Art. 246 Abs. 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist schriftlich zu richten an:
Hans Kraeft GmbH & Co. KG
Im Gewerbepark 1
27798 Hude
Fax.: (04408) 8034-60
E-Mail: ebay@kraeft-hude.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben.
Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang. Ende der Belehrung
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines
- Angebote, Lieferungen und sonstige Leistungen der Fa. Hans Kraeft GmbH & Co. KG (nachfolgend "Fa. Hans Kraeft" genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.
- Geschäfte- und Einkaufsbedingungen, die von einem Besteller einem Auftrag zugrunde gelegtwerden, wird hiermit widersprochen. Sie erlangen Wirksamkeit nur, wenn sie von der Fa. Hans Kraeft schriftlich anerkannt werden.
- Änderungen der vorliegenden Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen bedürfen der Schriftform.
Angebot und Vertragsschluß
- Angebote der Fa. Hans Kraeft sind freibleibend. Der Besteller ist, soweit er nicht eine andere Bindungsfrist festlegt, an seinen Auftrag mindestens 8 Werktage gebunden. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftrag durch die Fa. Hans Kraeft schriftlich bestätigt wurde. Weicht die Bestätigung von dem Auftrag ab, so ist der Inhalt des Bestätigungsschreibens maßgebend, sofern nicht der Besteller die Abweichung unverzüglich schriftlich rügt.
- Mündliche, telefonische und durch Vertreter getroffene Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der schriftlichen Bestätigung der Fa. Hans Kraeft.
- Die in Preislisten, Prospekten, Kostenvoranschlägen und sonstigen dem Besteller ausgehändigten Unterlagen enthaltenen Abbildungen und Angaben, insbesondere Gewichts- oder Maßangaben bzw. sonstige technische Daten, in Bezug genommene DIN-, VDE- oder sonstige betriebliche oder überbetriebliche Normen und Muster, kennzeichnen lediglich den Vertragsgegenstand und stellen nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen schriftlichen Verbindlichkeitserklärung eine Eigenschaftszusicherung der Fa. Hans Kraeft dar.
Preise
- Maßgebend sind unsere am Liefertag geltenden Preise zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Nebenaufwendungen, insbesondere Verpackung, Fracht, Porto, Versicherungs- und Zustellungsgebühren, Montage etc. werden gesondert berechnet.
- Festpreise bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
Zahlungsbedingungen
- Rechnungen sind innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.
- Rechnungen sind in der Reihenfolge der Rechnungsstellung kostenfrei in bar, durch Überweisung oder durch Scheck zu zahlen. Eine Begleichung durch Hereingabe von Wechseln kann nur erfolgen, wenn die Fa. Hans Kraeft hierzu schriftlich ihre Zustimmung erteilt hat. Bei Wechseln und Schecks gilt der Tag der Einlösung als Tag der Bezahlung. Wechsel dürfen im Höchstfall eine Laufzeit von drei Monaten haben. Sie müssen LZB- diskontfähig sein. Diskont, Provision, Wechselspesen und Wechselkosten sind vom Besteller zu tragen und sofort zu entrichten. Für rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung von Wechseln übernimmt die Fa. Hans Kraeft keine Haftung. Werden zur Diskontierung weitergegebene Wechsel aus irgendeinem Grund von der Bank zurückgegeben, ist die Fa. Hans Kraeft berechtigt, sofortige anderweitige Zahlung zu verlangen.
- Nach Ablauf von 30 Tagen nach Lieferung ist der Rechnungsbetrag unabhängig von der Frage des Verzuges mit 5% zu verzinsen.
- Zur Zurückbehaltung von Zahlungen oder zur Aufrechnung mit etwaigen Gegenansprüchen ist der Besteller nur berechtigt, wenn diese von der Fa. Hans Kraeft anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden.
- An Besteller, mit denen eine laufende Geschäftsverbindung nicht besteht, wird gegen Nachnahme des Rechnungsbetrages abzüglich 2% Skonto geliefert.
- Wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck oder Wechsel nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen, ist die Fa. Hans Kraeft berechtigt, die gesamte Restschuld - auch aus anderen Lieferungen -fällig zu stellen, selbst wenn hierfür"Wechsel oder Schecks hereingenommen wurden. In diesem Fall ist die Fa. Hans Kraeft außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen, sowie nach Setzen einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Verzug und Ratenzahlung
- Der Besteller kommt mit der ersten Mahnung in Verzug. In diesem Fall ist die Fa. Hans Kraeft berechtigt, Zinsen in Höhe der von ihr selbst aufzuwendenden Kreditkosten, mindestens aber 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz, pro Jahr zu berechnen. Für jede Mahnung werden 5,-€ in Rechnung gestellt. Das Geltendmachen eines weiteren Schadens ist durch diese Regelung nicht eingeschränkt.
- Wird bei einer Ratenzahlungsvereinbarung eine Zahlungsfrist von seiten des Bestellers um mehr als 5 Tage überschritten, so wird der gesamte Restkaufpreis zur Zahlung fällig. Dies gilt auch dann, wenn hierfür Wechsel mit späterer Fälligkeit hereingegeben wurden.
- In diesem Fall sowie im Falle des Verzuges ist die Fa. Hans Kraeft berechtigt, zur Sicherung ihrer Forderung Lieferungen und Leistungen bis zur endgültigen Bezahlung zurückzubehalten oder, wenn Lieferung bereits erfolgte, die Waren wieder an sich zu nehmen. Nach Setzen einer Nachfrist ist die Fa. Hans Kraeft überdies berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Lieferungs- und Leistungszeit, Teillieferungen
- Die Fa. Hans Kraeft ist um schnellstmögliche Lieferung und um Einhaltung von ihr genannter Lieferfristen und -termine bemüht. Sollte die Lieferung dennoch schuldhaft um mehr als 6 Wochen verzögert werden, so kann der Besteller der Fa. Hans Kraeft eine Nachfrist setzen, die jedoch mindestens 4 Wochen betragen muss. Nach Ablauf der Nachfrist ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche wegen Verzugs oder Nichterfüllung bestehen insoweit nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens der Fa. Hans Kraeft.
- Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und von Umständen, die die Fa. Hans Kraeft nicht zu vertreten hat - hierzu gehören auch nach Vertragsschluß bekannt gewordene Material- beschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmittel, behördliche Anordnung etc. - auch wenn sie bei Lieferanten der Fa. Hans Kraeft oder deren Unterlieferanten eintreten, hat die Fa. Hans Kraeft auch im Falle vereinbarter Fristen und Termine nicht zu vertreten, Sie berechtigen die Fa. Hans Kraeft, die Lieferungen bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Verzögert sich die Lieferung hierdurch um mehr als 3 Monate, so kann auch der Besteller nach Setzen einer Nachfrist von mindestens 4 Wochen hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurücktreten.
- Voraussetzung für die Einhaliung von Liefertristen ist, dass der Besteller die von ihm zu beschaffenden Unterlagen beigebracht hat und vereinbarte Anzahlungen eingegangen sind.
- Bei Versendung von Waren gilt der Tag der Versandaufgabe als Liefertag, ansonsten der Tag, an dem der Besteller die Mitteilung von der Versand- bzw. Abholbereitschaft erhält.
Versendung, Gefahrtragung
- Die Versendung erfolgt nach Angaben des Bestellers, andernfalls nach bestem Wissen der Fa. Hans Kraeft, jedoch unter Ausschluss der Haftung für die Wahl der billigsten und schnellsten Versandart.
- Behälter, Gitterboxen, Kassetten und Paletten gehen nicht in das Eigentum des Bestellers über, Sie sind spesenfrei zurückzusenden. Holzkisten, Pappkartons und Einwegverpackungen werden zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen.
- Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch bei Versendungskauf mit der Übernahme der Ware auf den Verbraucher über.
- Bei Unternehmen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über.
- Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
Eigentumsvorbehalt
- Der Besteller ist zur Verarbeitung, Umbildung, Verbindung und Vermengung mit anderen Sachen nur im Rahmen des ordentlichen Geschäftsganges berechtigt.
- Die Verarbeitung oder Umbildung wird hierbei im Auftrag der Fa. Hans Kraeft vorgenommen, ohne dass diese hieraus verpflichtet wird. Werden die von uns gelieferten Waren mit anderen unter längerem Vorbehalt stehenden Sachen verarbeitet, so erwirbt die Fa. Hans Kraeft Miteigentum an den neuen Sachen in dem Verhältnis, in dem sich die Rechnungsbeträge der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zueinander verhalten. Lassen sich Rechnungsbeträge nicht ermitteln, so ist der jeweilige Wert der Waren zum Zeitpunkt der Verarbeitung maßgeblich.
- Soweit durch Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermengung das Vorbehaltseigentum der Fa. Hans Kraeft untergeht, wird vereinbart, dass der Besteller an der neuen Sache gemäß § 930 BGB im Zeitpunkt des Rechtsverlustes Miteigentum überträgt. Für die Höhe des Miteigentumsanteils ist das Verhältnis maßgebend; in dem sich der Rechnungsbetrzg der Lieferung der Fa. Hans Kraeft zum Wert der neuen Sache verhält. Der Besteller verwahrt die Waren für die Fa. Hans Kraeft.
- Der Besteller ist verpflichtet, die aufgrund der vorstehenden Ziffern im (Mit-)Eigentum der Fa. Hans Kraeft verbleibenden, bzw. an derer, Stelle tretenden Waren (Vorbehaltsware) nach außen hin als solche zu kennzeichnen und von anderen Waren getrennt aufzubewahren. Der Besteller hat die Vorbehaltsware ausreichend, insbesondere gegen Feuer, Wasser und Diebstahl zu versichern, Ansprüche gegen die Versicherung aus einem die Vorbehaltsware betreffenden Schadensfall werden bereits jetzt in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an die Fa. Hans Kraeft abgetreten. Der Besteller hat die Versicherung von der Forderungsabtretung zu unterrichten.
- Geht das Vorbehaltseigentum aus welchem rechtlichen oder tatsächlichen Grund auch immer unter oder wird es beschädigt, so tritt der Besteller schon jetzt seine sich hieraus ergebenden Ansprüche gegenüber Dritten an die Fa. Hans Kraeft ab. Auf Anforderung hat der Besteller die Abtretung dem Dritten anzuzeigen und der Fa. Hans Kraeft Name und Anschrift bekanntzugeben.
- Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr zu veräußern. Die durch die Veräußerung der Vorbehaltsware sich ergebenden Kaufpreisforderungen gegen Dritte tritt der Besteller hiermit bis zur völligen Tilgung aller Verbindlichkeiten an die Fa. Hans Kraeft ab. Der Besteller bleibt jedoch zur Einziehung der Forderungen aus dem Weiterverkauf bis auf Widerruf berechtigt. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an die Fa. Hans Kraeft weiterzuleiten. Soweit der Drittbewerber nicht sofort bezahlt, hat der Besteller die Vorbehaltsware unter Eigentumsvorbehalt weiterzuverkaufen. Das Recht zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware erlischt, wenn der Besteller seine Zahlungen einstellt, sich gegenüber der Fa. Hans Kraeft in Zahlungsverzug befindet oder gegen sonstige sich aus den vorliegenden Bedingungen ergebenden Verpflichtungen verstößt. Zur Pfändung oder Sicherungsübergabe der Vorbehaltsware ist der Besteller nicht berechtigt. Auf Verlangen der Fa. Hans Kraeft hat er die zur Einziehung erforderlichen Angaben zu machen, Unterlagen auszuhändigen, den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen und auf seine Kosten öffentlich beglaubigte Urkunden über die Abtretung der Forderung auszustellen. Die Fa. Hans Kraeft ist berechtigt, im Namen des Bestellers den Drittschuldner von der Forderungsabtretung zu benachrichtigen.
- Wird vom Besteller Vorbehaltsware zusammen mit anderer, der Fa. Hans Kraeft nicht gehörender Ware weiterveräußert, so gilt die Kaufpreisforderung in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware, die mit der anderen Ware Gegenstand des Kaufvertrages war, als abgetreten.
- Als Veräußerung im vorstehenden Sinne gilt auch die Verwendung der Vorbehaltsware zur Erfüllung von Werk- und Werklieferungsverträgen.
- Der Besteller ist verpflichtet, der Fa. Hans Kraeft unverzüglich von einer Pfändung oder einer sonstigen Beeinträchtigung des Vorbehaltseigentums und der abgetretenen Forderung durch Dritte Mitteilung zu machen. Darüber hinaus hat der Besteller den Dritten bereits im vorhinein auf die an der Ware bzw. der abgetretenen Forderungen bestehenden Rechte der Fa. Hans Kraeft hinzuweisen. Die Kosten einer Intervention der Fa. Hans Kraeft trägt der Besteller.
- Die Fa. Hans Kraeft verpflichtet sich, die ihr nach den vorstehenden Bedingungen zustehenden Sicherheiten nach ihrer Wahl insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherheiten die der Fa. Hans Kraeft gegen den Besteller zustehenden Forderungen um mehr als 25% übersteigt.
Gewährleistung
- Die Fa. Hans Kraeft übernimmt nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen Gewährleistung dafür, dass die von ihr gelieferten Erzeugnisse hinsichtlich Material und Ausführung frei von Fehlern sind, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch nicht nur unwesentlich aufheben oder mindern. Die Inanspruchnahme wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften setzt voraus, dass die Zusicherung schriftlich vereinbart wurde.
- Eine Haftung für Minderung oder Wegfall der Gebrauchstauglichkeit sowie für Schäden, die auf Nichtbeachtung der Bedienungs-, Wartungs- und Einbauanleitungen, auf unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage, bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte Behandlung, übermäßige Beanspruchung, unzutreffende, fehlerhafte oder unzureichende Angaben über die beabsichtigten Betriebsbedingungen und sonstige falsche Angaben des Bestellers, sowie auf vom Besteller oder Dritten vor- genommene Eingriffe in den Liefergegenstand zurückzuführen sind, ist ausgeschlossen. Gleiches gilt für beigestellte Teile des Bestellers.
- Allgemeine Änderung in Konstruktion oder Ausführung, die die Gebrauchstauglichkeit der Ware nicht vermindern, stellen keinen Mangel dar.
- Der Besteller ist verpflichtet, die Lieferung unverzüglich zu untersuchen. Erkennbare Mängel sind ohne schuld- haftes Verzögern schriftlich und unter genauer Angabe des Mangels, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach der Lieferung zu rügen. Nicht sofort erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Erkennen, spätestens jedoch innerhalb von 6 Monaten nach Lieferung schriftlich geltend zu machen. Mit erkennbaren Mängeln behaftet: Ware darf nicht verarbeitet werden. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch die Fa. Hans Kraeft bereitzuhalten. Auf Verlangen hat der Besteller die mangelhafte Ware an die Fa. Hans Kraeft zurückzusenden. Verletzt der Besteller seine Untersuchungs-, Rüge-, Bereithaltungs-, oder Rücksendepflicht, so erlöschen die Gewährleistungsansprüche des Bestellers.
- In gleicher Weise erlöschen die Gewährleistungsansprüche, wenn der Besteller ohne vorheriger Zustimmung der Fa. Hans Kraeft Reparaturen an den Liefergegenständen durchführt. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden hat der Besteller nach Mitteilung an die Fa. Hans Kraeft das Recht, den Mangel auf seine Kosten zu beseitigen. Diese werden ihm insoweit ersetzt, als sie beim Vornehmen der Nachbesserung oder bei Ersatzlieferung durch die Fa. Hans Kraeft entstanden wären.
- Im Falle rechtzeitiger und berechtigter Mängelrüge leistet die Fa. Hans Kraeft Gewähr nach ihrer Wahl durch Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Gutschrift. Bei Fremderzeugnissen, die die Fa. Hans Kraeft von Dritten bezogen und an den Besteller weiter geliefert hat, steht der Fa. Hans Kraeft überdies das Recht zu, dem Besteller die Ansprüche gegen den Lieferanten abzutreten und ihn auf das Geltendmachen dieser abgetretenen Ansprüche zu verweisen. Im Falle der Nachbesserung oder Ersatzlieferung trägt die Fa. Hans Kraeft die Kosten für Lieferung und Versand des nachgebesserten oder ersatzgeliefenen Gegenstandes. Sonstige Kosten, insbesondere des Aus- und Einbaus, trägt die Fa. Hans Kraeft bis zu 25% des Rechnungsbetrages des betreffenden Liefergegenstandes.
- Ist die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung unmöglich oder ist die hierfür vom Besteller der Fa. Hans Kraeft gesetzte Nachfrist abgelaufen, so ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Herabsetzung des Rechnungsbetrages zu verlangen. Das gleiche Recht besteht im Falle der Abtretung der Gewährleistungsansprüche gegen den Lieferanten, wenn dieser dem Besteller gegenüber die Gewährleistung schriftlich abgelehnt hat.
- Die Kosten unberechtigter Mängelrügen gehen zu Lasten des Bestellers.
- Ein vereinbarter Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die Ersatzlieferung. Ersatzlieferung und Nachbesserung unterliegen der Gewährleistung nach den vorliegenden Bestimmungen.
- Die Gewähdeistungsfrist beträgt 6 Monate ab Lieferung, wenn der Liefergegenstand im Einschichtbetrieb eingesetzt wird; bei Einsatz im Mehrschichtbetrieb beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Monate ab Lieferung. Darüber hinaus ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen, wenn sie nicht zwei Monate nach schriftlicher Ablehnung der Gewährleistung durch die Fa. Hans Kraeft gerichtlich verfolgt wird.
- Schadensersatzansprüche wegen Vorliegens eines Mangels oder Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft, bestehen nur nach Maßgabe des Abschnittes "Schadensersatz". Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind (mittelbare und Folgeschäden), insbesondere Personenschäden und Schäden aus einer Betriebsunterbrechung, können nur verlangt werden. wenn hierüber eine ausdrückliche schriftliche Zusicherung vorliegt.
- Die Fa. Hans Kraeft kann die Erfüllung der vorstehenden Gewährleistungsansprüche verweigern, solange der Besteller seine fälligen Verpflichtungen nicht erfüllt hat.
Verjährung
Für vorsätzliches oder arglistiges Verhalten sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Fristen. Sie gelten auch für Mängel eines Bauwerks oder für Liefergegenstände, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.
Schadensersatz
- Schadensersatzansprüche aller Art und gleich aus welchem Rechtsgrund, auch aus Verschulden bei Vertragsabschluss aus positiver Vertragsverletzung, aus unerlaubter Handlung (§§ 823 ff. BGB) sowie aus Schutzrechtsverletzung gegen die Fa. Hans Kraeft, ihre gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Betriebsangehörigen sind, außer im Falle Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Erfüllungsgehilfen und sonstigen Betriebsangehörigen der Fa. Hans Kraeft, sind derartige Schadenersatzansprüche darüber hinaus auf den Rechnungsbetrag des Liefergegenstandes begrenzt.
Projektierungen und Montagen
- Werden durch die Fa. Hans Kraeft Projektierungen und/oder Montagen ausgeführt, so besteht eine Haftung der Fa. Hans Kraeft entsprechend den Abschnitten "Gewährleistung" und "Schadenersatz" nur dann, wenn hierfür ein besonderes Entgelt vereinbart wurde. In jedem Fall beschränkt sich die Haftung auf höchstens 25% des besonderen Entgelts, es sei denn, der Schaden wäre grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden.
- Werden neben der Lieferung auch Skizzen, Entwürfe oder Planzeichnungen durch die Fa. Hans Kraeft gefertigt, so stellen diese nur dann eine zugesicherte Eigenschaft des Liefergegenstandes dar, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
- An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Projektierungen und anderen Unterlagen, die dem Besteller überlassen werden, behält sich die Fa. Hans Kraeft Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen nicht für andere als die von der Fa. Hans Kraeft angegebenen Zwecke verwendet oder Dritten zugänglich gemacht werden.
Widerrufs- oder Rückgabebelehrung
Siehe Widerrufs- oder Rückgabebelehrung
Schutzrechtsverwarnungen
- Machen Dritte dem Besteller gegenüber hinsichtlich des Liefergegenstandes die Verletzung gewerblicher Schutzrechte geltend, so ist dieser verpflichtet, die Fa. Hans Kraeft unverzüglich hiervon zu unterrichten.
Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
- Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Oldenburg. Dies gilt auch für Ansprüche aus Wechseln und Schecks sowie für deliktsrechtliche Ansprüche, Streitverkündungen und Urkundenprozesse.
- Es findet nur das für Lieferungen innerhalb Bundesrepublik Deutschland geltende Recht Anwendung.
Schlußbestimmung
Sollte eine Bestimmung der vorliegenden Bedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstiger Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaften Zweck so weit als möglich verwirklicht.
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Informationen zur Kaufabwicklung
Versand
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Alle Artikel werden wenn möglich per DHL Paketdienst versendet. In einigen Fällen ist Aufgrund der Größe und des Gewichts auch ein Versand per Spedition notwendig, dies entscheiden wir individuell. Der Versand dauert nach Geldeingang in der Regel 1-3 Tage. (unter Vorbehalt)
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Bezahlung
Bitte achten Sie unbedingt darauf das Sie bei Zahlungen per Banküberweisung ihren eBay Namen angeben. Geben Sie nicht die Artikelnummern der Auktion an, diese sind nicht eindeutig.
Über uns:
Hans Kraeft GmbH & Co. KG
Im Gewerbepark 1
27798 Hude
Telefon: 04408 8034-0
Telefax: 04408 8034-60
E-Mail: ebay@kraeft-hude.de
Amtsgericht Oldenburg HRA 201075
Steuernummer: FA Delmenhorst 57 200 11907
USt-IdNr.: DE 179417005
Geschäftsführer: Uwe Drieling, Holger Großkopf
Persönlich haftende Gesellschafterin: Hans Kraeft Beteiligungsgesellschaft mbH, Amtsgericht Oldenburg HRB 5566
Zahlungsmöglichkeiten:
Banküberweisung:
Postbank Hamburg
BLZ: 200 100 20
Kontonummer: 120540205
Per PayPal an: ebay@kraeft-hude.de
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