Wie sollte ich bei einer Auktion vorgehen?
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| 1. Auktionsart ansehen |
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eine "normale" Auktion läuft eine bestimmte Anzahl von Tagen und endet
zu einer festgelegten Uhrzeit. In ihr wird 1 (ein) Artikel angeboten,
der durch eine Artikelbeschreibung oder ein Photo eindeutig beschrieben ist.
Derjenige Bieter, der zum Zeitpunkt des Auktionsendes Höchstbietender
ist, geht einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag über den Auktionsgegenstand
ein. (Ausnahme: der Höchstbietende wurde während der Auktion
überboten und das Höchstgebot dann zurückgezogen!)
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eine "Powerauktion" bietet eine von 1 verschiedene Anzahl gleichartiger Artikel
an. Den Ersteigerungspreis setzt der letzte erfolgreiche Bieter fest! Werden
z.B. 10 Exemplare angeboten und es liegen 9 Gebote zu 100 Euro und eines
zu 5 Euro vor, ist der Ersteigerungspreis 5 Euro! (Vorsicht: bietet
in dieser Situation jemand auf 10 Stück 200 Euro, um den Artikel auch
sicher zu bekommen, erhält er die Artikel für 200 Euro pro Stück,
nicht etwa 9 für 100 und einen für 5)
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eine Auktion mit "Sofortkauf-Option" läuft mit einem Startpreis eine
bestimmte Anzahl von Tagen, es kann aber - solange kein Gebot abgegeben wurde
- der Artikel jederzeit für einen, in der Auktion angegebenen,
"Sofortkauf-Preis" gekauft werden. Mit der Abgabe eines Gebots erlischt die
Sofortkauf-Option.
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ein "Sofortkauf-Artikel" kann jederzeit durch "Sofortkauf" erworben werden,
ist also keine Auktion im klassischen Sinne. Ein Überbieten ist hier
nicht möglich, eine Gebotsrücknahme auch nicht.
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eine "Privatauktion" zeigt in der Gebotsübersicht nicht die Nicks der
Bieter an. Sie ist sinnvoll beim Verkauf des oft zitierten lendenfreien
Taucheranzugs, aber bestimmt nicht bei Mobiltelefonen, Graphikkarten,
Alltagsautos , leeren Kartons oder Taschenbüchern. Sie verhindert u.A.,
daß auffällt, daß manche Bieter "allzu oft" in der
Gebotsübersicht auftauchen.
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| 2. Artikelbeschreibung (AB) lesen ! |
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Eine AB wie "S.B." (vermutlich : Siehe Bild) reicht für hartgesottene
Sammler von skurilen Gegenständen, ist aber z.B. für eine Festplatte
unzureichend - Finger weg!
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Auf versteckte Wörter in der AB achten : "Dummy" = funktionsloser
Ausstellungsgegenstand!
"nie" "immer" usw. in Beschreibungen täuschen Sicherheit vor (hat "immer"
funktioniert, passt an "alle" Handys)
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überprüfen, ob es den Verkaufsgegenstand überhaupt schon im
Handel gibt
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den Preis des Gegenstands recherchieren (z.B. aktuelle Bücher,
Mobiltelefone)
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Ist eine Formulierung unklar oder kenne ich einen verwendeten Begriff nicht
(Dummy, Attrappe, OVP usw.) : NACHFRAGEN!
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Optional heisst: Nicht im Lieferumfang enthalten oder nur gegen Aufpreis
erhältlich (muss aber nicht heissen, daß es diese zusätzliche
Eigenschaft jemals geben wird, auch wenn vom Hersteller / Verkäufer
so angedeutet) (Anmerkung von pc-sonderposten)
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Ebay-Gebühren dürfen genauso wie sonstige für den Käufer
nicht kalkulierbare Zusatzkosten lt. ebay AGB nicht auf den Ersteigerer umgelegt
werden. Ist aber in der AB angegeben, daß solche Gebühren umgelegt
werden, ist diese Auktion zwar nach ebay Richtlinien unerlaubt, aber
nicht ungültig! Mit Auktionsgewinn akzeptiert der Höchstbieter
die AB und damit auch die Gebührenumlage!
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Mehrwertsteuer ist grundsätzlich im Auktionsbetrag enthalten,
außer die Auktion richtet sich ausschliesslich an Firmenkunden
(Ebay-pro). Bei Angeboten an private Verbraucher muss der Auktionspreis
auch Bruttopreis sein! (Da ebay-pro aber keine geschlossene Benutzergruppe
ist, sondern allgemein zugänglich, ist eine 100%ige Abgrenzung zu den
anderen Angeboten leider nicht gegeben).
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ist etwas in der Artikelbeschreibung unklar : Frage an den Verkäufer
(dafür ist diese Funktion da!) Unklare Artikelanzahl
("Siebdruckrahmen" kann Ein- oder Mehrzahl sein!), fehlende Versandkosten
usw. lassen sich so vor Auktionsende klären (eventuell). Antwortet der
Verkäufer nicht oder ausweichend ("Vertrauen Sie mir, ich weiss was
für Sie gut ist") -> Vorsicht!
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| 2.1.Vorsicht bei Formulierungen wie : |
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.... ging gestern noch, müsste funktionieren ....
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....Funktion nicht getestet ....
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konnte ich nicht testen, da ....
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liegt schon länger im Schrank, ging aber letztens noch ....
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... keine Rücknahme ....
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Optisch eigentlich OK
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hat (ganz kleine) Gebrauchsspuren
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Sehr viel Vorsicht bei : voraussichtlicher Liefertermin in .... Monaten
... bezahlen können Sie aber jetzt schon ....
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In letzte Zeit tauchen immer wieder Auktionen auf, in denen Neuwaren
(Plasmabildschirme, Mobiltelefone ("Handys"), Gitarren, Laptops,
Vierradmotorräder ("Quads") zu erstaunlichen Preisen angeboten werden.
Bezahlung soll meist über Western Union ins Ausland erfolgen.
VORSICHT! Hier handelt es sich oft um gehackte Accounts, über
die "virtuelle Ware" vertrieben werden soll. Es empfiehlt sich einen Blick
in das
Ebay-Sicherheitsforum
zu werfen, bevor man sein Geld in solchen, wenn auch noch so verlockenden,
Auktionen verliert!
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| 2.2. ..... heisst nicht ..... |
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"Neuwertig" heisst weder "neu" noch "ungebraucht"
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"Originalverpackt" heisst nicht "ungebraucht"
(Hinweis von Sam_Shephard : "Originalverpackt"
sollte "Neu" bedeuten, es wird aber oft im Sinne von "in
Originalverpackung" benutzt, was keine Aussage hat)
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"Originalverpackung" heisst nicht "in Originalverpackung" sondern "leerer
Karton"
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"Optisch OK" heisst nicht "funktionierend"
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"Gereinigt" heisst nicht "sauber"
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"Defekt" heisst nicht, daß das Gerät unerwarteterweise doch
völlig in Ordnung ist oder sich durch Schütteln reparieren lässt
(oder daß nach dem Erhalt des defekten Teils der Verkäufer dafür
bestraft werden kann, daß er einen der AB entsprechenden Artikel geliefert
hat)
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| 3. Versandkosten nachsehen |
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Sind sie nicht in der Auktion angegeben : Verkäufer fragen ! Wird nicht
nachgefragt, gibts oft Ärger!
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In der Auktion angegebene Versandkosten werden mit "Gewinn" der Auktion
akzeptiert! So kann z.B. zum Bestandteil des Kaufvertrages werden, daß
für unversicherten Päckchenversand 20 Euro bezahlt werden müssen.
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Was für ein Versand /eine Abwicklung wird angeboten (versichert / Treuhand
/ Abholung / Nachnahme usw) ,im Zweifel : Nachfragen!
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Bei Hochpreisigen Artikeln nach Treuhand fragen !
Ist eine Versandart / Abwicklung nicht in der Auktion angegeben, kann sie
nachträglich nicht einseitig verlangt werden! Insbesondere bei
Selbstabholung nicht davon ausgehen, daß nach Auktionsende doch noch
Versand ausgehandelt werden kann!
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versicherten Versand bevorzugen!
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bei Auslandskäufen : über eventuell anfallenden Zoll informieren!
Nicht alles, was als "Geschenk" deklariert wird, ist auch zollfrei. Nicht
alle Händler liefern auch nach Deutschland oder können deutsch.
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| 3.1. Zusammenversand? |
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werden mehrere Artikel bei einem Verkäufer gekauft/ersteigert kann nicht
automatisch davon ausgegangen werden, daß alle oder mehrere Artikel
zusammen versendet werden können
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manche Verkäufer packen Artikel bereits vor der Versteigerung ab oder
sind (aus "logistischen Gründen") nicht in der Lage oder willens neu-
oder umzupacken. Im Zweifel : Vor dem Bieten nachfragen!
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Es gibt keine Regel, die einem Verkäufer verbietet für 5 Auktionen
5 mal Versandkosten zu verlangen, allerdings kann der Käufer dann auch
5 getrennte Lieferungen erwarten.
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| 3.2. Zahlungsart nachsehen |
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Überweisung heisst nicht unbedingt Vorkasse, wird aber bei Ebay oft
so interpretiert!
"Vorkasse" oder "Versand nach Zahlungseingang" sollte in der AB angegeben
sein.
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Mit dem Höchstgebot werden die Angaben der AB akzeptiert. Steht z.B.
"Käufer trägt Ebay-Gebühren" (was eigentlich nach Ebay
unzlässig ist), wird dies mit Abschluss der Auktion als Höchstbieter
akzeptiert!
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| 4. Ort und Land des Verkäufers ansehen |
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Liegt "Kassel" wirklich in "Timbuktu" ?
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Bei Selbstabholung genau nachfragen! Die "Region Drüsendorf" kann
schon mal 100 km Durchmesser haben.
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| 5. Bewertungen des Verkäufers ansehen |
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Sagt nicht viel aus, ausser es häufen sich negative und Kommentare wie
"Liefert nicht"
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Überenthusiastische Bewertungen : "Bester Ebayer aller Zeiten", "Absolut
vertrauenswürdig", "Artikel ist mehr wert als ich bezahlt habe" sollten
misstrauisch machen.
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Gelegentlich verschwinden negative Bewertungen auf mysteriöse Weise
oder tauchen passend erst auf, wenn man schon Höchstbieter ist
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| 6. Auktionsdauer und Startpreis ansehen |
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Wird ein Artikel, der 1 Woche im Handel ist in einer 3-Tage Auktion für
einen Sofortkaufpreis von 33% des Handelspreises angeboten (und noch 60
Stück davon) ....... Finger weg!
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| 7. Überlegen, wieviel Geld man ausgeben will und dann .... (vielleicht)
bieten |
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Frühes Bieten ermöglicht (eventuell) das Hochtreiben des Preises,
Bieten in letzter Sekunde nimmt die Chance "nachzulegen"
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nicht "panisch" bieten. Die ausgestopfte eierlegende Wollmilchsau wird mit
Sicherheit nochmal auftauchen, eventuell sogar 3 Zeilen tiefer zu einem
Sofortkaufpreis, der unter dem Höchstgebot des anderen Artikels liegt.
Panikgebote ziehen oft Probleme nach sich ("Die Auktion lief nur noch 10
Sekunden, ich habe so schnell geboten, da habe ich überlesen, daß
sie ausgestopft ist .... kann ich jetzt vom Kauf zurücktreten?")
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Kommt nach dem Absenden des Gebotes eine Meldung wie "... Server nicht gefunden,
Seite kann nicht angezeigt werden ..." ist meist das Gebot doch durchgekommen,
nur hat ebay mal wieder Schluckauf. Bei Sofortkaufauktionen mit mehreren
angebotenen Artikeln bitte erst in "mein ebay" nachsehen, ob der Artikel
dort unter "gekauft" auftaucht, sonst hat man nachher 17
Schweinehälftenpürriermaschinen und brauch nur eine!
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| Ich habe mich vertan, was nun?? |
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Notfalls (die Betonung liegt ausdrücklicherweise auf notfalls)
lassen sich Gebote zurückziehen, dies wird in der persönlichen
Bewertung eingetragen und bleibt 6 Monate sichtbar. Besser ist es, die AB
zu lesen, bevor man bietet und zu überlegen, ob man den Artikel auch
wirklich haben will bzw. braucht.
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Für die Gebotsrücknahme gelten bestimmte Fristen, so können
Gebote in den letzten 12 Stunden einer Auktionslaufzeit nur innerhalb von
einer Stunde zurückgenommen werden
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Bei Sofortkauf-Auktionen ist eine Gebotsrücknahme nicht möglich.
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Ist wirklich alles schiefgelaufen : Kontakt mit dem Verkäufer aufnehmen
und ihm die Sachlage erläutern. Der Verkäufer kann sich die Provision
erstatten lassen, dazu muss das Ebay-Mahnverfahren eingeleitet werden,
auf dem entsprechenden Formular wird dann (sinngemäß) ausgewählt
: "Kauf kam in Einvernehmen von Käufer und Verkäufer nicht zu Stande"
Nur bei dieser Form der Mahnung wird der Käufer nicht
als unzuverlässiger Bieter verwarnt.
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Die Einstellgebühren werden dem Verkäufer nicht zurückgezahlt.
Der Fehlkäufer sollte diese (und andere eventuelle Auslagen) dem
Verkäufer erstatten. Achtung : z.B. in der Rubrik "Automobile" können
die Einstellgebühren beträchtliche Höhe erreichen.
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Was mache ich nach der erfolgreichen Auktion (als Käufer)
?
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| 1. keine Panik ! |
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Käufer und Verkäufer sollen sich innerhalb von 3 Werktagen miteinander
in Verbindung setzen. Ob Samstag ein Werktag ist, ist strittig, ich gehe
nicht davon aus. Auch ist diese Regel eine ebay-Empfehlung, kein Gesetz,
das irgendwelche Strafmaßnahmen nach sich zieht. Und : sie gilt für
Käufer und Verkäufer. Meldet sich der eine nicht, kann sich durchaus
der andere um Kontakt bemühen. Ungültig wird die Auktion durch
die Überschreitung der 3-Tage Frist nicht. Auch ist das Nichtmelden
kein Grund direkt vom Kauf zurücktreten zu können. Wird keine
Kontaktaufnahme über die Kaufabwicklung angeboten, kann man durchaus
eine Mail schreiben, die Adresse bekommt man in der End-Of-Auction Mitteilung
oder man nutzt die "Frage an den Verkäufer".
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Manche (Ver-)käufer melden sich erst nach mehreren Tagen, das ist zwar
ärgerlich, aber keine Todsünde. 50 Mails in 4 Tagen zu schreiben
ist schlechter Stil und nervt! Auch die Telefonnummer heraussuchen
und nachts anrufen ist nur stressig, trägt aber nicht unbedingt zum
guten Klima bei.
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aber : manche Mailanbieter vertragen sich nicht miteinander! So
können GMX, Web, AOL, usw-Mails gelegentlich nicht beim Empfänger
ankommen, da gesetzte Filtereinstellungen dies verhindern. Nicht immer
erhält der Sender darüber eine Mitteilung, die Mails verschwinden
einfach im e-mail Nirwana. Wenn der Verdacht besteht, daß ein solches
Kommunikationsproblem vorliegt : es gibt auch alternative, archaische Formen
der Kontaktaufnahme, z.B. die Postkarte, den Brief oder das Telefon.
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Die in Ebay eingebaute Funktion "Frage an den Verkäufer" nutzt eine
neutrale Übermittlungsmethode und funktioniert oft auch, wenn die
Übermittlung per "persönlicher" mail versagt.
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| 2. Kontodaten anfordern |
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z.B. über die Kaufabwicklung (direkt nach der Auktion) "Bitte um
Übersendung der Kontodaten ...." , falls dort nicht angegeben, eine
kurze Mail an den Verkäufer reicht. Kommt keine Antwort, nach 2-3 Tagen
nachfragen
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die Kontodaten werden in der Kaufabwicklung erst auf der 3. oder 4. Seite
angezeigt! Auch die Mitteilung, ob überhaupt Daten hinterlegt sind,
kommt erst nach dem Absenden der Mitteilung an den Verkäufer
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gelegentlich funktioniert die Kaufabwicklung nicht (Stand 14.01.2004), trotz
des "Überweisung+" Symbols in der Auktion sind keine Kontodaten zu finden.
Dies kann unter anderem daran liegen, daß in der Auktion keine
Versandkosten angegeben sind! Ausserdem werden z.B. bei Powerauktionen oft
Versandkosten nicht richtig angezeigt. In all diesen Fällen empfiehlt
es sich, den Verkäufer anzumailen. Meistens kann er nichts dafür,
daß die KA nicht richtig funktioniert oder weiss es garnicht (Andererseits
sind auch nicht alle Käufer zu dumm, um die KA zu nutzen, auch wenn
manche Verkäufer das glauben :-)) Und auch nicht alle Verkäufer
sind zu dumm um ihre Daten in der Überweisung+ richtig zu hinterlegen,
oft wissen sie nicht, welche Kriterien sie erfüllen müssen oder
es handelt sich um ebay-Serverprobleme (ja, das gibt es auch!)
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| 3. Daten vergleichen |
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Stimmt der Verkäufer mit dem Kontoinhaber überein (Wenn nicht,
rückfragen)
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Stimmen die Versandkosten ? (Mit den in der Auktion angegebenen oder erfragten
überein)
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Ist die Bankleitzahl richtig? (Manche Online-Banking Programme prüfen
auch die Kontoprüfziffer)
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Eine Bitte an Verkäufer: Gebt die KontoNr. und BLZ ohne Leerstellen
an, sie lässt sich dann leichter mit "copy" und "paste" ins online-banking
Programm übertragen
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| 4. Überweisen |
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Grundsätzlich sind Überweisungen Bringschulden, d.h. der
Überweisende muss dafür sorgen, daß der volle Betrag auf
dem Empfängerkonto eingeht. Dies ist oft bei Auslandsüberweisungen
ein Streitthema, da nicht nur die Quell- sondern auch die Ziel-Bank
Gebühren berechnet! Im Zweifelsfall : Bank fragen (das geht auch per
Telefon!)
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Guter Stil ist, dem Verkäufer mitzuteilen, daß die Überweisung
ausgeführt wurde (oder zumindest bei der Bank ist!)
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| 5. Warten |
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Banklaufzeit : 1-3 Tage
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Verkäufer-auf-Konto-sehen-Zeit : 1-3 Tage
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Verpacken und zur Post bringen : 1-3 Tage
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Paketlaufzeit : 1-3 Tage
(alle Angaben Werktage und ca.)
Ist ein Paket nach ca. 10 Werktagen noch nicht da, nett nachfragen, ob das
Geld angekommen ist und die Ware schon versandt wurde
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| 6. Artikel annehmen |
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Paket auf äußerliche Beschädigungen prüfen, wenn vorhanden,
beim Paketboten reklamieren!
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Ware auf Schäden prüfen! Wenn vorhanden, beim Verkäufer
reklamieren!
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Es ist ein Gerücht, das Nachnahmepakete vor dem Bezahlen ausgepackt
werden können und dann der Artikel bei
Nichtgefallen/Defekt/Nichtgeliefertwordensein zurückgehen kann!
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Nichtgefallen ist kein Reklamationsgrund! Ob der Artikel gefällt,
klärt man vor Ende der Auktion.
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Kommt einmal ein Paket nicht an oder ist der Verbleib nicht zu klären:
Den Nachforschungsantrag muss immer der Verkäufer stellen! Auch
einen Antrag auf Inanspruchnahme der Versicherungsleistungen stellt der
Verkäufer.
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Wichtige Begriffe (die immer wieder falsch gebraucht oder
verstanden werden) :
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| Gewährleistung |
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ist eine gesetzlich vorgeschriebene Leistung eines gewerblichen
Verkäufers für (Neu-)Produkte. Gegenüber End- (privaten)
Verbrauchern kann sie von diesem nicht ausgeschlossen oder verkürzt
werden und beträgt 24 Monate. Wohl ist sie im Verkehr zwischen
Gewerbetreibenden auf 12 Monate verkürzbar.
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Beim Verkauf von Gebrauchtgeräten kann auch gegenüber
Endverbrauchern die Gewährleistung auf 12 Monate verkürzt werden.
Eine weitere Verkürzung der Gewährleistungsfrist dem Endverbraucher
gegenüber ist allerding nicht zulässig. Lediglich beim
Handel mit Unternehmern (sogenannte B2B Geschäfte) kann die
Gewährleistung frei ausgehandelt, also z.B. völlig ausgeschlossen
werden.
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kann beim Verkauf von privat an privat durch entsprechende
Formulierungen in der Artikelbeschreibung ausgeschlossen werden, wobei dieser
Ausschluss eventuell ausdrücklich vom Käufer anerkannt werden muss!
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schliesst nur ein, daß zum Zeitpunkt der Übergabe das Produkt
mängelfrei ist, bzw. der Beschreibung entspricht
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schliesst nicht ein :
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gebrauchsbedingten Verschleiss
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bereits beim Kauf bekannte Mängel
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Eigenverschulden des Käufers (Bedienfehler)
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gibt dem Käufer (in dieser Reihenfolge!) das Recht auf:
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Reparatur oder Austausch
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Minderung oder Rücktritt vom Kauf
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| Garantie |
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ist eine freiwillige Leistung (des Verkäufers) und kann z.B.
beinhalten, daß das Produkt über einen bestimmten Zeitraum
mängelfrei ist bzw. der Artikelbeschreibung entspricht. Sie ist frei
aushandelbar.
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Versandkosten (können)
beinhalten : |
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Porto (die "Briefmarken")
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Verpackung (der Karton / Brief / die Schachtel )
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Verpackungsmaterial (Papierschnipsel, Maischips, Klebeband usw.)
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Handling (Arbeitszeit des Verpackers, Klebeband-klebers, zur Post-Fahrers
usw)
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weitere nicht näher bezeichnete Auslagen des Versenders (Benzin, Provider
Gebühren, Telefonkosten, Schuh-besohlungs-Kosten usw.)
Versandkosten sollten in der Auktion angegeben sein, wenn nicht, bitte
nachfragen. Käufer trägt Porto heisst expressis verbis:
Käufer bezahlt die Briefmarken. Käufer trägt Versandkosten
heisst : Käufer bezahlt Porto und alles andere! |
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| Do und Don |
| bitte nicht |
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nach der Auktion wegen Versandkosten meckern sondern vorher
fragen (Frage an den Verkäufer)
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alle 5 Stunden eine Mail schicken, nur weil der Ver-/Käufer es wagt
sich einen Tag nicht zu melden
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davon ausgehen, daß alle Menschen Flatrate haben und 24 Stunden vor
dem PC verbringen
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versuchen, Bewertungen einzufordern, sie sind freiwillig (aber bitte auch
nicht zu faul sein zu bewerten)
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täglich nachfragen, ob ein Paket schon angekommen / verschickt ist
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Teile in Pakete quetschen, die kaum größer sind als der Artikel
selbst, insbesondere, wenn sie zerbrechlich sind
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die Notwendigkeit, Füllmaterial zu verwenden zur Müllentsorgung
nutzen
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automatisch davon ausgehen, daß ein Verkäufer gleichzeitig gekaufte
Artikel auch zusammen versendet
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| bitte |
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e-mails beantworten (auch wenn die Fragen unnütz erscheinen)
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dafür sorgen, das e-mail Postfächer erreichbar sind. Die Meldung
"Mailbox voll" ist mehr als lästig und sorgt mit Sicherheit für
Komplikationen, notfalls einen Autoresponder einrichten ("bin am Montag wieder
da, bitte etwas Geduld")
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Versandkosten in der Auktion angeben
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Bei Nutzung der Kaufabwicklung oder Überweisung+ eine Kontonummer
hinterlegen
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In der Auktion zumindest Ort und Land richtig angeben
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den Artikel ausführlich und korrekt beschreiben, das passende Photo
einstellen
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e-mails verschicken (Geld überwiesen, angekommen, Paket versandt,
eingetroffen usw.)
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| unbedingt |
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Lesen, Lesen, Lesen ! (insbesondere die Artikelbeschreibung
zuendelesen!)
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Fragen, Fragen, Fragen !
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Wenn ich etwas nicht verstehe (z.B. Auslandsauktionen), frage ich jemanden,
der die Sprache spricht
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| Hilfreiche Links |
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(wird fortgesetzt) |