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Wie Sie wohl schon auf unserer Auktionsseite kurz gelesen haben, geben wir eine 50 EUR Bestleistungsgarantie auf unsere Akku-Produkte. Im Folgenden werden wir die Hintergründe und Bedingungen dieser Garantie genauer erläutern.

Sie fragen sich sicher, wie können die so eine Garantie geben, wenn doch eindeutig zu erkennen ist, dass die Konkurrenz dieselben Akkumodelle mit viel höherer Kapazitätsangabe direkt eine Auktion weiter bewirbt. Und genau da sind wir auch schon beim Problem und bei unseren Beweggründen für diese Garantie angekommen. Leider ist es in den letzten Jahren durch sehr starken Konkurrenzdruck immer mehr zur Mode geworden, auf die Akkus höhere Kapazitäten zu labeln, als die Zelle im Akku wirklich leistet. Laufende Tests ergeben mittlerweile Spitzenwerte von 300% Überlabelung: auf dem Akku-Label stehen dann 1900mAh, gemessen wurde der Akku mit tatsächlichen 580mAh. Dies ist sicherlich ein Extremfall, aber mit durchschnittlich 50 - 100% höher gelabelter als tatsächlicher Kapazität können Sie bei eBay leider mittlerweile locker rechnen. Durch steigenden Preis- und Kostendruck wird nicht nur an der Zellkapazität gespart, sondern zunehmend auch an der gesamten Akkuqualität, es wird qualitativ minderwertigere Schutzelektronik verbaut; teilweise findet man in diesen Billigakkus gar keine Schutzschalter mehr. Das schadet nicht nur dem ohnehin schon sehr schlechten Ruf der Nachbauakkus, sondern im Endeffekt stellt dies eine unvertretbare Gefährdung des Endkunden, also Ihnen, dar.

Als eines der ersten deutschen Unternehmen, welches sich auf Hochleistungsakkus spezialisiert hat, haben wir nicht nur die nötigen Erfahrungen und Kontakte, sondern sind mittlerweile Marktführer für Li-Polymer-Technologie im Bereich der Nachbau-Akkus in Deutschland. Li-Polymer ist die neuste Akkutechnologie und zeichnet sich gegen Li-Ion durch noch höhere Energiedichte bei geringerem Gewicht aus. Unsere Akkus werden mit den jeweils besten und stärksten Zellen gefertigt und bezüglich Kapazität und Qualität regelmäßig im Labor überprüft. Sollten einige unserer Akkumodelle keine Li-Polymer-Zellen beinhalten, dann nur aus dem Grund, dass dies für diese Modelle technisch nicht möglich ist, in diesen Zellen verbauen wir dann die hochwertigsten Li-Ion (Alu-Case) oder Ni-MH Zellen. Daher können wir mit Stolz behaupten, die besten Akkus auf dem Markt zu vertreiben und sollte doch mal ein noch besserer, vergleichbarer Akku existieren, ist uns die Auffindung und Mitteilung an uns 50 EUR wert, denn dann haben wir noch etwas zu verbessern, um weiterhin die Besten zu bleiben.

Nun zu den Bedingungen. Wie schon oben erläutert, zählt keineswegs, was AUF dem Akku steht, sondern was IN dem Akku steckt. Wir können auf unsere Akkus auch 5000mAh drucken lassen, doch leistet er dann mehr…? Der Akku, welcher Ihnen zu 50 EUR verhelfen könnte, muss also real mehr Kapazität aufweisen als unsere Akkus. Als Kapazitätsnachweis akzeptieren wir professionelle Akkuprüfprotokolle (jeder gute/größere Elektrofachhandel prüft Akkus und fertigt diese Protokolle an), bzw. auf Wunsch und Zusendung der Ware testen wir den Akku auch gerne kostenfrei für Sie auf unserer Akku-Teststation. Für eine korrekte Messung bürgen wir. Die Messprotokolle unserer Akkus senden wir Ihnen gerne auf Anfrage zum Vergleich zu. Des Weiteren muss der von Ihnen reklamierte Akku die gleichen Aussenmaße aufweisen wie unser Akku. So genannte 'Extended'-Versionen von Standardakkus können wir als Vergleichsprodukte leider nicht anerkennen, denn es ist nicht Sinn der Sache, das Handy durch vergrößerte Rückklappen zu verschandeln, sondern auf gegebenem Platz maximale Leistung zu bringen, die Akkus sollten also nicht größer sein als die Originalakkus. Die 50 EUR stehen natürlich jeweils nur dem zu, der uns als Erster auf ein stärkeres Akkumodell hinweist. Also stärkeres Modell finden, 10 Freunden Bescheid geben, und alle reklamieren geht nicht…;).
Sollte es Ihnen wirklich gelingen, einen besseren Akku zu finden und die Überlegenheit des Akkus kann nachgewiesen werden, überweisen wir die 50 EUR auf Ihr Bankkonto und werden das entsprechende Akkuangebot umgehend beenden und erst wieder einstellen, wenn wir unseren Akku dementsprechend verbessern konnten. Um dies glaubhaft gestalten zu können, müssen Sie uns das Recht geben, im Falle einer weiteren Reklamation auf den von Ihnen gefunden Akku, dem zweiten (langsameren) Finder Ihre Identität zu nennen.

Doch bitte verstehen Sie diesen Text nicht falsch, natürlich ist nicht jeder Nachbau-Akku, welcher nicht von uns stammt, minderwertig. Prüfen Sie die eBay-Angebote daher vor Ihrem Kauf genau und überlegen selbst, was Ihnen ein qualitativ hochwertiger Akku wert ist, und ob sich diese Wertvorstellung mit einem 1 EUR - Akku deckt.

Abschließend möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass dies nicht nur eine Marketingaktion ist, um unsere eigenen Produkte besser zu vertreiben, sondern dazu dient, Ihnen als Endkunden die augenblickliche Problematik auf dem Akkumarkt näher zu bringen und Sie vor eventuellen Enttäuschungen und Gefährdungen durch 'Billigprodukte' zu bewahren.

Viel Glück bei der Suche!

 
 

Ablauf nach dem Kauf

Nach dem Kauf bei eBay erhalten Sie innerhalb von höchstens 2 Stunden eine Mail von uns mit einem für Sie erzeugten Link zu unserer automatischen Kaufabwicklung, bzw. gelangen Sie auch sofort über den "Jetzt bezahlen"-Button von eBay direkt nach dem Kauf dorthin. Hier können Sie Ihre Liefer- und Rechnungsanschrift bestätigen, bzw. noch ändern und die gewünschte Zahlungsmethode (Banküberweisung oder Paypal) auswähle. Auf der letzten Seite der Kaufabwicklung erhalten Sie unsere Bankverbindung mit dem speziell für Sie erzeugten Verwendungszweck, bzw. werden bei Paypal-Zahlung an das Paypal-System weitergeleitet.
Sobald das Geld auf unserem Konto eingegangen ist, erhalten Sie automatisch eine Benachrichtigungsmail und die Ware geht innerhalb von 24 Stunden zum Versand.

Versandkosteninformation

- Bei einem Kauf über eBay gelten nur die bei eBay für den Artikel von uns angegebenen Versandkosten,
  zu finden oben im Service-Fenster und unten bei den 'Angaben zu Zahlung und Versand'

- Im Gegensatz zu vielen Konkurrenten berechnen wir nur die tatsächlich anfallenden Porto- und
  Verpackungskosten, keine versteckten Einnahmen mit dem Porto!

- Bei Bestellung mehrerer gleicher Artikel zahlen Sie nur einmal das angegebene Porto

- Bei Bestellung mehrerer verschiedener Artikel bezahlen Sie nur das Porto des Artikels mit dem höchsten Porto

Versandkosten

 
 

Batterieverordnung
Verbrauchte Batterien und Akkus gehören nicht in den Hausmüll. Lassen Sie diese nur über den Fachhandel oder durch Batterie-Sammelstellen entsorgen. Das ist ein konkreter Beitrag zum Umweltschutz. Seit 1998 verpflichtet die Batterieverordnung alle Bürgerinnen und Bürger, verbrauchte Batterien und Akkus ausschließlich über den Handel oder die speziell dafür eingerichteten Sammelstellen zu entsorgen (gesetzliche Rückgabepflicht). Handel und Hersteller sind verpflichtet, diese Batterien zurückzunehmen und ordnungsgemäß zu verwerten oder als Sondermüll zu beseitigen (gesetzliche Rücknahmepflicht). Auf Wunsch können Sie uns gebrauchte Batterien auch gern zurücksenden.

Tonnen

1 Batterie enthält Cadmium
2 Batterie enthält Quecksilber
3 Batterie enthält Blei

Aufbau
Entsprechend der benötigten Spannung besteht ein Akku aus mehreren Zellen. Jede Zelle wiederum besteht aus einem Plus- und einem Minuspol, die, um einen Kurzschluß zu verhindern, voneinander isoliert sind. Zwischen den beiden Polen sorgt ein Elektrolyt für den Ladungsausgleich. In NiCd-Akkus besteht der Pluspol aus Nickelverbindungen, der Minuspol aus Cadmium. In NiMH-Akkus sorgen ebenfalls Nickelverbindungen für die positive Ladung und eine wasserstoffspeichernde Metall-Legierung für die negative Ladung. In Li-Ion-Akkus besteht der Pluspol aus Lithiummetalloxid und der Minuspol aus Kohlenstoff.

Auffrischen
Läßt die Kapazität des Akkus im Laufe der Zeit nach, kann sie durch Auffrischen wiederhergestellt werden: Akku restlos entladen (am besten unter Last, also im Betrieb), vollständig aufladen und diesen Vorgang mehrmals wiederholen.
Mit jedem Durchgang wird die Leistungskraft wieder besser. Es gibt Ladegeräte mit einer Auffrischfunktion, ebenso bieten einige Händler Auffrischkuren an.

Aufladen
NiMH-Akkus können zwischen 400- und 700-mal, NiCd-Akkus können rund 500- bis 1000mal, Li-Ion und Li-Polymer-Akkus können bis zu 1000mal aufgeladen werden. NiCd- und NiMH-Akkus können mit denselben Ladegeräten aufgeladen werden, für Li-Ion und Li-Polymer-Akkus ist ein spezielles Ladegerät erforderlich. Vor jedem Aufladevorgang sollten NiCd- und NiMH-Akkus restlos entladen werden.

Entsorgen
Verbrauchte Akkus gehören nicht ins Feuer und nicht in den Hausmüll. Am besten bei Neukauf eines Akkus den alten direkt beim Händler abgeben, der sich um eine umweltgerechte Entsorgung kümmert. Siehe auch die Infos oben in der Batterieverordnung.

Erwärmung
Aufgrund der chemischen Reaktionen erwärmt sich der Akku beim Auf- laden, in Schnelladegeräten normalerweise bis über 30 °C.

Ladegeräte
Einige Ladegeräte achten auf den Ladezustand des Akkus, verfügen über eine Entladefunktion und schützen vor überladen und überhitzen. In Schnelladegeräten dauert der Ladevorgang nur wenige Stunden, in Normalladegeräten rund 12 Stunden.

Ladezustand
Leider besitzen die Akkus keine Anzeige, die über deren Ladezustand Auskunft gibt. Manche Akkus sind allerdings mit einer mechanischen Hilfe ausgestattet, die dazu dient, volle und leere Akkus zu unterscheiden: Beim vollen Akku einfach den Schieber in die Position mit dem roten Punkt bringen.

Lagerung
Es sollten nur vollgeladene Akkus über einen längeren Zeitraum ungenutzt gelagert werden. Durch Selbstentladung ist ein Nachladen spätestens alle 6 Monate erforderlich.

Lithium-Ionen-Akku (Li-Ion)
Li-Ion-Akkus haben keinen Memory-Effekt und können daher jederzeit in entsprechend konzipierten Handys und Ladestationen aufgeladen werden. Li-Ion-Akkus verfügen bei gleichem Gewicht, im Vergleich zu NiCd-Akkus über dreimal mehr Energie, bei gleichem Volumen über zweimal mehr Energie.

Lithium-Polymer-Akku (Li-Poly)
Li-Polymer-Akkus haben ebenfalls keinen Memory-Effekt mehr und können daher auch jederzeit in entsprechend konzipierten Handys und Ladestationen aufgeladen werden. Li-Polymer-Akkus verfügen bei geringerem Gewicht und gleichem Volumen, im Vergleich zu Li-Ion-Akkus über ca. 10 - 20% mehr Energie.

Memory-Effekt
Der Akku merkt sich, wie stark er gebraucht wurde. Wird der Akku vor dem Aufladen nicht vollständig entladen, bilden sich auf den Elektroden kleine Kristalle und verringern die Möglichkeit, Ladung aufzunehmen. Wenn Sie Ihren Akku also mehrmals hintereinander nicht vollständig entladen, werden die Bereitschaftszeiten immer geringer. Dieser Effekt tritt jedoch nicht mehr bei Li-Ion und Li-Polymer Akkus auf.

Milliamperestunden (mAh)
Maßeinheit für die gespeicherte Ladungsmenge elektrischer Energie. Ein Akku mit 500 mAh kann bei idealer Temperatur (ca. 20 °C) eine Stunde 500 mA bzw. zehn Stunden 50 mA abgeben. Die Leistung nimmt bei Temperaturen über 30 °C und unter 15 °C deutlich ab.

Nickel-Cadmium-Akku (NiCd)
Bewährte und weitverbreitete Akku-Technologie. NiCd-Akkus stellen im Vergleich zu NiMH-Akkus bei tiefen Temperaturen mehr Energie zur Verfügung. NiCd- und NiMH-Akkus sind jederzeit austauschbar.

Nickel-Metall-Hydrid-Akku (NiMH)
NiMH-Akkus im Vergleich zu NiCd-Akkus speichern bei gleichem Volumen doppelt so viel Energie, haben einen deutlich reduzierten Memory-Effekt und eine längere Lebensdauer, dafür aber längere Ladezeiten. NiMH-Akkus sollten nur in hochwertigen Ladestationen aufgefrischt werden, da sie leicht überhitzen können und empfindlich auf Kälte reagieren.

Reinigen
Um für einen reibungslosen Stromfluß zu sorgen, sollten die Kontakte zwischen Gerät und Akku von Zeit zu Zeit mit einem Radiergummi gereinigt werden.

Selbstentladung
Durch Selbstentladung verliert ein Akku in unbenutztem Zustand innerhalb von 6 Monaten etwa 75% seiner Ladung. Die Selbstentladung ist temperaturabhängig und bei hohen Temperaturen größer. Ideal sind Temperaturen zwischen 15 °C und 30 °C.

Training
Wer seinen Akku regelmäßig trainiert, hat mehr davon: Mindestens zweimal pro Woche den Akku mit langen Betriebszeiten entladen und grundsätzlich erst dann nachladen, wenn das Gerät dies signalisiert.

Überladen
Überladung führt zu Kapazitätsminderung und Zerstörung des Akkus. Gute Schnelladegeräte bzw. Notebooks mit integrierter Ladeelektronik schalten nach dem vollständigen Aufladen auf Erhaltungsladung um und vermeiden dadurch Überladungen. Fehlt diese Funktion, sollte der geladene Akku möglichst nicht über längere Zeit im Ladegerät bleiben. Unsere Akkus verfügen daher über einen eingebauten Überladungsschutz.


 
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Zustandekommen des Vertrages

Zwischen dem Anbieter Wannsee-Electronic, vertreten durch den Geschäftsführer Vincent Mattstedt, und dem Erwerber gelten folgende allgemeine Geschäftsbedingungen als vereinbart.

Hinsichtlich der Art und Weise des Zustandekommens des Vertragsabschlusses auf der Internetplattform eBay gelten die AGB von eBay. Im Wesentlichen kommen demgemäß bei Angeboten über eBay Verträge zustande wie folgt.

Startpreis-Auktion
Bei der Startpreis-Auktion können mehrere Bieter auf eine angebotene Ware durch Angabe eines konkreten Preises mit bieten. Gibt ein anderer Bieter während der Online-Auktion ein höheres Gebot ab, erlischt das Gebot des zeitlich früher mit einem niedrigeren Gebot in Erscheinung getretenen Bieters. Ein Vertrag über die Ware kommt mit dem Bieter des höchsten Gebotes zustande, wenn entweder die Laufzeit abgelaufen ist oder die Auktion vorzeitig beendet wurde. Nach Angebotsende erhält der Bieter eine E-Mail durch das eBay-System, mit der er entsprechend informiert wird, wenn er der Höchstbietende ist. Der Kaufvertrag wird damit rechtswirksam geschlossen.

Sofort-Kaufen-Auktion
Ist die bei eBay eingestellte Ware mit der Sofort-Kaufen-Option (Festpreis) versehen, kommt ein Vertrag über den Erwerb der Ware unabhängig vom Ablauf der Angebotszeit und ohne Durchführung einer Startpreis-Auktion zu dem in der Artikelbeschreibung bestimmten Festpreis zustande. Die Sofort-Kaufen-Option kann ausgeübt werden, soweit noch kein Gebot eines anderen eBay-Mitglieds auf den Artikel abgegeben wurde. Durch Anklicken der Taste „Kaufen“ im Bestellprozess bestätigt der Kunde seine Bestellung. Der Kaufvertrag wird damit rechtswirksam geschlossen.

Preis-Vorschlagen-Auktion
Der Anbieter kann bestimmte Angebote mit der Option „Preis vorschlagen“ versehen. Der Kunde kann dem Anbieter das Angebot unterbreiten, den Artikel zu einem bestimmten Preis zu erwerben. Der Anbieter kann einen solchen Preisvorschlag annehmen, ablehnen oder aber einen Gegenvorschlag unterbreiten. Die Preisvorschläge von Kunden und die Gegenvorschläge des Anbieters sind bindend; sie behalten jeweils 48 Stunden ihre Gültigkeit. Ein Vertrag kommt zustande, wenn sich der Anbieter und der Kunde über den Preis einigen, sei es über die Funktion „Preis Vorschlagen“ oder zum ursprünglichen Sofort-Kaufen-Preis. Mit Vertragsschluss verlieren sämtlich Preisvorschläge und Gegenvorschläge ihre Gültigkeit.

Der Kunde kann seine Eingaben vor Abgabe seiner Bestellung mit den von eBay zur Verfügung gestellten technischen Mitteln korrigieren. Die Korrekturen können durch die internetüblichen Bedienungsfunktionen direkt auf der Angebotsseite in den entsprechenden Eingabefeldern erfolgen oder nach Anklicken des „Sofort-Kaufen”- bzw. „Bieten”-Buttons auf der nachfolgenden Bestätigungsseite.

Die Angebotsseite des Anbieters wird von eBay bis zu 90 Tage gespeichert und kann vom Kunden unter der jeweiligen Artikelnummer bei eBay eingesehen werden. Durch die Druckfunktion des Browsers hat der Kunde die Möglichkeit, die Website auszudrucken.

Wegen der Einzelheiten der AGB und der Bedienung des eBay-Systems konsultieren Sie bitte http://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html , http://pages.ebay.de/help/index.html?ssPageName=h:h:help:DE sowie die eBay-Nutzungsbedingungen.

2. Zahlungsbedingungen

2.1 Ist Vorauskasse vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig.

2.2 Selbstabholung ist nur nach voriger Terminvereinbarung möglich. Dazu teilt der Käufer dem Verkäufer telefonisch oder per Email mit, dass er die Ware selbst abholen möchte. Der Verkäufer wird dann einen Abholtermin mit dem Käufer vereinbaren. Zum vereinbarten Termin wird der Verkäufer die Ware andienen. Bei verschuldeter Säumnis des Käufers geht die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware auf den Käufer mit Ablauf des vereinbarten Termins über. Bei Selbstabholung werden keine Versandkosten berechnet.

2.3 Der Kunde ist zur Aufrechnung nur dann berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder vom Verkäufer anerkannt oder entscheidungsreif ist.

2.4 Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.

3. Versandbedingungen

3.1 Die Lieferung erfolgt an die vom eBay-System übermittelte oder im Rahmen der Verkaufsabwicklung vom Käufer geänderte Lieferanschrift.

3.2 Scheitert die Zustellung beim Kunden, sendet das beauftragte Transportunternehmen die Ware an den Verkäufer zurück, wobei der Kunde die Kosten für die erfolglose Anlieferung zu tragen hat. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den erfolglosen Zustellungsversuch nicht zu vertreten hat.

3.3 Grundsätzlich geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware mit der Übergabe an den Kunden oder eine empfangsberechtigte Person über. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware am Geschäftssitz des Verkäufers an eine geeignete Transportperson über.

3.4 Gegenüber einem Unternehmer gelten alle vereinbarten Lieferfristen vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung in Fällen, in denen der Verkäufer ein konkretes Deckungsgeschäft abgeschlossen und die fehlende Verfügbarkeit nicht zu vertreten hat.

3.5. Der Kunde trägt die Kosten der Sendung und einer etwaigen Rücksendung. Der Kunde, der Verbraucher ist, hat die Kosten der Rücksendung nur zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn der Kunde bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Kunden, der Verbraucher ist, kostenfrei.

4. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware des Verkäufers bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Verkäufers.

5. Mängelhaftung

Liegt ein Mangel der Kaufsache vor, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Abweichend gilt jedoch

für Unternehmer:

5.1 Ein unwesentlicher Mangel begründet grundsätzlich keine Mängelansprüche.
5.2 Der Verkäufer hat die Wahl der Art der Nacherfüllung,
5.3 Bei neuen Waren beträgt die Verjährungsfrist für Mängel ein Jahr ab Gefahrübergang.
5.4 Bei gebrauchten Waren sind die Rechte und Ansprüche wegen Mängeln grundsätzlich ausgeschlossen.
5.5 Die Verjährung beginnt nicht erneut, wenn im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt.

Für Verbraucher:

5.6 Bei gebrauchten Waren beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Ablieferung der Ware an den Kunden.

5.7 Für Unternehmer bleiben die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB unberührt, gleiches gilt für Unternehmer und Verbraucher bei einer vorsätzlichen Pflichtverletzung und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.

5.8 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen beziehen sich nicht auf Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche, die der Käufer nach den gesetzlichen Vorschriften wegen Mängeln geltend machen kann. Für diese Ansprüche gilt Ziffer 6.

5.9 Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. § 1 HGB, trifft ihn die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB. Unterlässt der Kunde die dort geregelten Anzeigepflichten, gilt die Ware als genehmigt.

5.10 Ist der Kunde Verbraucher, wird er höflich gebeten, angelieferte Waren mit offensichtlichen Transportschäden bei dem Zusteller zu reklamieren und hiervon den Verkäufer in Kenntnis zu setzen. Kommt der Kunde dem jedoch nicht nach, hat dies keinerlei Auswirkungen auf seine gesetzlichen oder vertraglichen Mängelansprüche.

5.11 Ist die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware innerhalb von 30 Tagen an den Verkäufer auf dessen Kosten zurückzusenden. Die Rücksendung der mangelhaften Ware hat nach den gesetzlichen Vorschriften zu erfolgen.

5.12 Die Abtretung der Mängelansprüche des Kunden, der Unternehmer ist, ist ausgeschlossen.

6. Haftung

6.1 Der Verkäufer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Arglist und Garantieversprechen und wenn die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, wie etwa dem Produkthaftungsgesetz, erfolgt.

6.2 Im Übrigen haftet der Verkäufer gleich aus welchem Rechtsgrund wie folgt:

6.2.1 Sofern der Verkäufer fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht (sog. Kardinalpflicht) verletzt hat, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Durchschnittsschaden beschränkt.

6.2.2 Sofern der Verkäufer fahrlässig eine unwesentliche Vertragspflicht verletzt hat, ist die Ersatzpflicht auf den Auftragswert begrenzt.

7 Anwendbares Recht

7.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

7.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen bleibt hiervon unberührt.

7.3 Die Vertragssprache ist Deutsch.

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