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Vehrerter ebay Kunde
Das Unternehmen SITEC SWM - Maschinen bietet Ihnen die qualitativ hochwertigsten Produkte im Metall- und Holzbearbeitungsmaschinen Sektor, die gegenwärtig auf dem Markt erhältlich sind. Seit 2002 bieten wir unseren Kunden einen erstklassigen Service und unterstützen sie dabei, ihre Ziele zu erreichen. Unsere Erfahrung und Verpflichtung zu herausragender Leistung hat uns einen Namen in der Werkzeugmaschinen Branche eingebracht.
Egal ob Sie einen bestimmten Service oder eine bestimmte Maschinen benötigen, wir haben das Richtige für Sie zu erschwinglichen Preisen. Das Ziel des Unternehmens SITEC SWM ist es, Ihnen einen freundlichen, angemessenen, professionellen und erstklassigen Service zu bieten.
Unser Leitbild

Führung:
Bei SITEC SWM - Maschinen erhalten Sie die Qualität und den Service, den Sie von einem guten Maschinenvertrieb erwarten. Die wechselnden Ansprüche unserer Kunden sowie neue Marktchancen sorgen dafür, dass sich unser Unternehmen ständig weiterentwickelt. Sie können sicher sein, dass Sie durch die Zusammenarbeit mit uns, in den Genuss der neuesten Technologien und Entwicklungen der Branche kommen werden.
 
Teamwork:
Es gehört zu unseren Aufgaben, Sie und Ihr Unternehmen genau zu kennen. Wir arbeiten eng mit Ihnen zusammen, um sicher zu stellen, dass die Lösungen, die wir Ihnen anbieten, genau auf Ihre besonderen Bedürfnisse und Anforderungen zugeschnitten sind. Ihr Erfolg ist auch unser Erfolg.

Kundenbetreuung:
Die höchste Priorität von uns, ist die Zufriedenheit unserer Kunden. Sie sind uns wichtig und Sie können sich darauf verlassen, dass wir keine Anstrengungen scheuen, wenn es um Sie geht. Die erstklassige Kundenbetreuung von SITEC SWM - Maschinen ist unser Kennzeichen. Wir würden uns freuen, für Sie arbeiten zu dürfen und bemühen uns sehr, Sie auch weiterhin von uns zu überzeugen

Bei der Fa. SITEC SWM – Maschinen steht der Kunde immer an erster Stelle.
 
 
SITEC SWM - Maschinen Werkzeugmaschinen / Brühlstrasse 4 / D - 74821 Mosbach - Baden
Tel. + 49 (0) 62 93 - 92 82 80 / Fax + 49 (0) 62 93 - 92 82 81
e-mail:
info@swm-maschinen.de
 
Geschäftsführer / Inh.: Triantafillos Karavelis
Umsatzsteuer - Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz lautet: DE 209 726 631
Haftungshinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschliesslich deren Betreiber verantwortlich
 
 
Widerrufsbelehrung (Gilt nur für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB)
 
Widerrufsrecht
Als Verbraucher (§ 13 BGB) können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder, wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird, durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform – jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 246 § 2 i. V. m. § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB und auch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312 e Abs. 1 S. 1 BGB i. V. m. Art. 246 § 3 EGBGB und bei einem Kauf auf Probe nicht, bevor der Kaufvertrag durch Ihre Billigung des gekauften Gegenstandes für Sie bindend geworden ist.
 
Der Widerruf ist schriftlich zu richten an:
Firma: SWM SITEC Maschinen
Inhaber Name, Vorname: Karavelis Triantafillos
Strasse: Brühlstrasse 4
PLZ, Ort: 74821 Mosbach
 
Fax-Nr.: 0 62 93 / 92 82 81
E-Mail: info@swm-maschinen.de
 
Steuer Nr.: 4 026 941 522
Umsatzsteuer - Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz lautet: DE 209 726 631
 
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseitig empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden.
Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder Sache, für uns mit deren Empfang.
 
Ende der Widerrufsbelehrung
Ihr(e) Fa. SWM SITEC Maschinen (T. Karavelis)
 
 
Rückgabebelehrung
 
Rückgaberecht
Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform (z. B. als Brief, Fax, E-Mail), jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferungen gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 246 § 2 i. V. m. § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB und auch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312 e Abs. 1 S. 1 BGB i. V. m. Art. 246 § 3 EGBGB und bei einem Kauf auf Probe auch nicht, bevor der Kaufvertrag durch Ihre Billigung des gekauften Gegenstandes für Sie bindend geworden ist. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z. B. bei sperrigen Gütern) können Sie die Rückgabe auch durch Rücknahme verlangen und in Textform erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Fall erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr.
 
Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an:
Firma: SWM SITEC Maschinen
Inhaber Name, Vorname: Karavelis Triantafillos
Strasse: Brühlstrasse 4
PLZ, Ort: 74821 Mosbach
 
Fax-Nr.: 0 62 93 / 92 82 81
E-Mail: info@swm-maschinen.de
 
Steuer Nr.: 4 026 941 522
Umsatzsteuer - Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz lautet: DE 209 726 631
 
Rückgabefolgen
Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens, für uns mit dem Empfang.
 
Ende der Rückgabebelehrung
Ihr(e) Fa. SWM SITEC Maschinen (T. Karavelis)
 
 

Allg. Geschäftsbedingungen Fa. SITEC - SWM Maschinen, 74821 Mosbach

§ 1 Geltung der Bedingung
  1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen und der Käufer erkennt die Geltung dieser Geschäftsbedingungen an. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers, insbesondere Einkaufsbedingungen, wird bereits hiermit ausdrücklich widersprochen, d.h. sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn der Verkäufer ihnen nicht nochmals nach Eingang bei ihm ausdrücklich widerspricht.
  2. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.
  3. Verbraucher i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
  1. Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Verkäufers.
  2. Zeichnungen, Ablichtungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten, die in den Drucksachen, Katalogen, Preislisten oder in anderen Vertragsunterlagen des Verkäufers angegeben sind, sind nur annähernd maßgebend soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind oder ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.
  3. Der Verkäufer behält sich Konstruktions- und Formänderungen des Vertragsgegenstandes vor, sofern dieser dadurch für den Käufer keine unzumutbare Änderung erfährt.
  4. Die Verkaufsangestellten des Verkäufers sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündlich Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
  5. Teillieferungen sind zulässig.
§ 3 Preise
  1. Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Verkäufer an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind ansonsten die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
  2. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, „ab Lager Mosbach" einschließlich Verpackung.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit
  1. Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
  2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten -, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinausschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Von dem Eintreten des Ereignisses und deren voraussichtlichen Auswirkungen ist der Käufer unverzüglich zu informieren.
  3. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Verkäufer von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Verkäufer nur berufen, wenn er den Käufer unverzüglich benachrichtigt
  4. Im Falle des Lieferverzuges oder der Unmöglichkeit gelten die Regelungen des § 12.
  5. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Käufer nicht von Interesse.
  6. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Verkäufers setzt die rechtzeitige und ordnungs-gemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus.
  7. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz des ihm entstandenen Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.
§ 5 Widerrufs- und Rückgaberecht / Fernabsatzvertrag mit Widerrufsklausel
 
Widerrufsbelehrung (Gilt nur für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB)
  
Widerrufsrecht
Als Verbraucher (§ 13 BGB) können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder, wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird, durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform – jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 246 § 2 i. V. m. § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB und auch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312 e Abs. 1 S. 1 BGB i. V. m. Art. 246 § 3 EGBGB und bei einem Kauf auf Probe nicht, bevor der Kaufvertrag durch Ihre Billigung des gekauften Gegenstandes für Sie bindend geworden ist.
 
Der Widerruf ist schriftlich zu richten an:
Firma: SWM SITEC Maschinen
Inhaber Name, Vorname: Karavelis Triantafillos
Strasse: Brühlstrasse 4
PLZ, Ort: 74821 Mosbach
Fax-Nr.: 0 62 93 / 92 82 81
E-Mail: info@swm-maschinen.de
Steuer Nr.: 4 026 941 522
Umsatzsteuer - Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz lautet: DE 209 726 631
 
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseitig empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden.
Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder Sache, für uns mit deren Empfang.
 
Ende der Widerrufsbelehrung
Ihr(e) Fa. SWM SITEC Maschinen (T. Karavelis) 
 
Rückgabebelehrung
 
Rückgaberecht
Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform (z. B. als Brief, Fax, E-Mail), jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferungen gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 246 § 2 i. V. m. § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB und auch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312 e Abs. 1 S. 1 BGB i. V. m. Art. 246 § 3 EGBGB und bei einem Kauf auf Probe auch nicht, bevor der Kaufvertrag durch Ihre Billigung des gekauften Gegenstandes für Sie bindend geworden ist. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z. B. bei sperrigen Gütern) können Sie die Rückgabe auch durch Rücknahme verlangen und in Textform erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Fall erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr.
 
Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an:
 
Firma: SWM SITEC Maschinen
Inhaber Name, Vorname: Karavelis Triantafillos
Strasse: Brühlstrasse 4
PLZ, Ort: 74821 Mosbach
Fax-Nr.: 0 62 93 / 92 82 81
E-Mail: info@swm-maschinen.de
Steuer Nr.: 4 026 941 522
Umsatzsteuer - Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz lautet: DE 209 726 631
 
Rückgabefolgen
Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens, für uns mit dem Empfang.
 
Ende der Rückgabebelehrung
Ihr(e) Fa. SWM SITEC Maschinen (T. Karavelis)
 
 
§ 6 Gefahrübergang
  1. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
§ 7 Gewährleistung
  1. Die Beschaffenheit der Ware richtet sich ausschließlich nach den vereinbarten technischen Liefervorschriften. Falls der Verkäufer nach Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern usw. eines Partners zu liefern hat, übernimmt dieser das Risiko der Eignung für den vorhergesehenen Verwendungszweck. Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt des Gefahrenübergangs gemäß § 6.
  2. Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, steht der Verkäufer ebensowenig ein, wie für die Folgen unsachgemäßer und ohne die Einwilligung des Verkäufers vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Käufers oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern.
  3. Bezüglich Geltendmachung, Verjährung von Sachmängelansprüchen gelten die gesetzlichen Vorschriften, sofern nicht soweit gesetzlich zulässig eine Individualvereinbarung vor Abschluss des Kaufvertrages erfolgt ist.
  4. Wurde eine Abnahme der Ware oder eine Erstmusterprüfung vereinbart, ist die Rüge von Mängeln ausgeschlossen, die der Käufer bei sorgfältiger Abnahme oder Erstmusterprüfung hätte feststellen können.
  5. Dem Verkäufer ist Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel festzustellen. Beanstandete Ware ist auf Verlangen unverzüglich an den Verkäufer zurückzusenden. Der Verkäufer übernimmt die Transportkosten, wenn die Mängelrüge berechtigt ist. Wenn der Käufer diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, oder ohne die Zustimmung des Verkäufers Änderungen an der bereits beanstandeten Ware vornimmt, verliert der Käufer etwaige Sachmängelansprüche. Bei berechtigter fristgerechter Mängelrüge bessert der Verkäufer nach seiner Wahl die beanstandete Ware nach oder liefert einwandfreien Ersatz.
  6. Kommt der Verkäufer dieser Verpflichtungen nicht oder nicht vertragsgemäß innerhalb einer angemessenen Zeit nach, so kann der Käufer den Verkäufer schriftlich eine letzte Frist setzen, innerhalb der der Verkäufer seinen Verpflichtungen nachzukommen hat. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist kann der Käufer Minderung des Preises verlangen, vom Vertrag zurücktreten oder die notwendige Nachbesserung selbst oder durch einen Dritten auf die Kosten und Gefahr des Verkäufers vornehmen lassen. Eine Kostenerstattung ist ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die Ware nach der Lieferung des Verkäufers an einen anderen Ort verbracht worden ist, es sei denn dies entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware.
  7. Gesetzliche Rückgriffsansprüche des Käufers gegen den Verkäufer bestehen nur insoweit, als der Käufer mit seinem Abnehmer keine Vereinbarung getroffen hat, die über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehen. Für den Umfang der Rückgriffsansprüche gilt ferner § 7 Abs. 6, also die vorhergehende Ziffer, letzter Satz entsprechend.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
  1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden dem Verkäufer die folgenden Sicherheiten gewährt, die er auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.
  2. Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf den Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers unentgeltlich. Ware, an der dem Verkäufer (Mit-) Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
  3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
  4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit der Verkäufer seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.
  5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
§ 9 Zahlung
  1. Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Verkäufers sofort in bar oder Nachnahme ohne Abzug bei Warenübergabe zahlbar. Dem Verkäufer bleibt vorbehalten, Schecks zu akzeptieren. Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
  2. Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
  3. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab, Ver- zugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz der EZB gegenüber Unternehmern und 5% über dem Basiszinssatz der EZB gegenüber Verbrauchern zu verlangen. Der Verkäufer behält sich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Der Käufer ist berechtigt nachzuweisen, dass dem Verkäufer durch den Verzug kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. In jedem Fall darf der Verkäufer den gesetzlichen Zinssatz verlangen.
  4. Wenn dem Verkäufer Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn dem Verkäufer andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er Schecks angenommen hat. Der Verkäufer ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
  5. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.
§ 10 Konstruktionsänderungen
  1. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, jederzeit Konstruktionsänderungen vorzunehmen; er ist jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.
§ 11 Patente
  1. Der Verkäufer wird den Käufer und dessen Abnehmer wegen Ansprüchen aus Verletzungen von Urheberrechten, Warenzeichen oder Patenten freistellen, es sei denn, der Entwurf eines Liefergegenstandes stammt vom Käufer. Die Freistellungsverpflichtung des Verkäufers ist betragsmäßig auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Zusätzliche Voraussetzung für die Freistellung ist, dass dem Verkäufer die Führung von Rechtsstreiten überlassen wird und dass die behauptete Rechtsverletzung ausschließlich der Bauweise der Liefergegenstände des Verkäufers ohne Verbindung oder Gebrauch mit anderen Produkten zuzurechnen ist.
  2. Der Verkäufer hat wahlweise das Recht, sich von den in Abs.1 übernommenen Verpflichtungen dadurch zu befreien, dass er entweder,
  3. a. die erforderlichen Lizenzen bezüglich der angeblich verletzten Patente beschafft oder
  4. b. dem Käufer einen geänderten Liefergegenstand bzw. Teile davon zur Verfügung stellt, die im Falle des Austausches gegen den verletzenden Liefergegenstand bzw. dessen Teil den Verletzungsvorwurf bezüglich des Liefergegenstandes beseitigen.
§ 12 Haftungsbeschränkung
  1. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind sonstige und weitergehende Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind. Vor allem haftet der Verkäufer nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers.
  2. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten des Verkäufers, sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Verkäufer außer in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
  3. Die Haftungsbegrenzung gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern der gelieferten Waren für Personen oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Sie gilt auch nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften, wenn und soweit die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Partner gegen Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, abzusichern.
  4. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haft- ung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
  5. Die gesetzlichen Regelungen zur Beweislast bleiben hiervon unberührt
§ 13 Anwendbares Recht, Teilnichtigkeit, Gerichtsstand
  1. Für diese Geschäftsbedingungen und die Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
  2. Sollte eine Bestimmung oder mehrere Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, oder eine Regelungslücke enthalten, so verpflichten sich die Parteien, in Verhandlungen einzutreten, die unwirksame oder unvollständige Bestimmung zu ersetzen oder zu ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entspricht. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt.
  3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz des Verkäufers.



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